Ehemaliges Zisterzienserkloster in Lehnin | zur StartseiteGrüne Weiden - Glückliche Tiere | zur StartseiteBadestelle am Emstaler Schlauch | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Inzidenz im Landkreis an 3 Tagen dauerhaft über 100

Im Landkreis Potsdam-Mittelmark ist am 25.03.2021 die 7-Tage Inzidenz mit 110,8 festgestellt worden, somit an drei aufeinander folgenden Tagen. Aufgrund der 7.

Eindämmungsverordnung (EindV) des Landes Brandenburg gilt im Landkreis folgende Regelung ab Samstag, dem 27. März 2021 für mindestens 14 Tage:

 

Es sind direkt die folgenden Schutzmaßnahmen für die Dauer von mindestens 14 Tagen angeordnet:

1. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und

mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet,

2. Die Durchführung von Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter nur mit den

Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet,

3. Die Durchführung von privaten Feiern und Zusammenkünften ist nur mit den Angehörigen

des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet,

4. Alle Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen, soweit sie nicht als Ausnahme*

gelten,

5. Der Individualsport ist auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel nur allein, zu zweit oder mit

den Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig,

6. Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und

öffentliche Bibliotheken sind für den Publikumsverkehr geschlossen.

 

Ausgenommen sind von der Schließung des Einzelhandels:

- Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte,

- Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Babyfachmärkte,

- Buchhandel sowie Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Tabakwarenhandel,

Tierbedarfshandel und Futtermittelmärkte,

- Baufachmärkte, Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte,

- landwirtschaftliche Direktvermarkter von Lebensmitteln,

- Verkaufsstände auf Wochenmärkten beschränkt auf die für den stationären Einzelhandel nach dieser Verordnung zugelassenen Sortimente,

- Banken und Sparkassen sowie Poststellen,

- Optiker und Hörgeräteakustiker,

- Reinigungen und Waschsalons,

- Werkstätten für Fahrräder und Kraftfahrzeuge, Tankstellen,

- Abhol- und Lieferdienste.

 

Unterschreitet der Landkreis den 7-Tage-Inzidenzwert 100 zwischen dem 10. und 12. Tag nach der Bekanntgabe, kann die Beschränkung aufgehoben werden.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 26. März 2021

Mehr über

Weitere Meldungen

Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  09:00–12:00 Uhr
Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   geschlossen*
Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   geschlossen*
 * Onlineterminvergabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichen bzw. Zahlungsgrund