Brandenburg impft alle Personen, die in der Kindertagesbetreuung oder in Grund- und Förderschulen tätig sind
Personen, die in der Kindertagestreuung, in der Kindertagespflege und in der Primarstufe sowie Förderschulen tätig sind, haben ab heute (02. März 2021) die Möglichkeit, auf der Online-Plattform www.impfterminservice.de einen Termin für ihre Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca zu buchen.
Bildungsministerin Britta Ernst: „Die jetzt beginnende Impfung von Personen, die in der Kindertagesbetreuung und in den Grund- und Förderschulen tätig sind, ist ein weiterer, sehr wichtiger Baustein, die Infektionsrisiken für die Kinder, Schülerinnen und Schüler, für die Eltern und für in diesen Bereichen tätigen Personen weiter zu minimieren. Ich bin sehr dankbar, dass sich Brandenburg sehr dafür eingesetzt hat, dass die Personen, die in der Kindertagesbetreuung, in den Grund- und Förderschulen tätig sind, in der Impfpriorität eine Stufe aufrücken. Jetzt gilt es, zügig die Impfungen zu ermöglichen, was angesichts der verhältnismäßig großen Zahl von betroffenen Personen und der teilweise recht komplexen Strukturen eine Herausforderung darstellt. Ich werde mit ganzer Kraft dafür werben, dass die jetzt berechtigten Personen die Impfmöglichkeit tatsächlich aufgreifen.“
Erfasst werden neben den Erzieherinnen und Erziehern in den Krippen, Kindergärten und Horten auch alle Personen, die in der Kindertagespflege tätig sind oder in den Kitas regelmäßig Kontakt zu den Kindern oder Eltern haben (wie z.B. bei der Essensversorgung, der Kita-Beratung oder der Aufsicht). Die berechtigten Personen sind gebeten, eigenständig einen Termin zur Impfung in einem der brandenburgischen Impfzentren abzustimmen. Hierfür steht ab Dienstag auch die Online-Plattform zur Verfügung. Betroffen sind rund 2.000 Kindertagesstätten (Krippen, Kindergärten und Horte) von rund 750 öffentlichen und freien Trägern mit aktuell geschätzt rund 28.000 Personen. Darunter befinden sich auch die rund 1.000 Tagesmütter und -väter der Kindertagespflege. Es kommt nicht darauf an, wo die Personen wohnen.
Personen an öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft, die in der Primarstufte oder in den Förderschulen eingesetzt werden, wurden ebenfalls erfasst. Das Impfangebot richtet sich an folgende Personengruppen:
- Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal,
- sonstige für das Land im schulischen Bereich eigenverantwortlich tätige Personen und
- sonstige in der Verantwortung anderer Träger im schulischen Bereich tätige Personen (z. B. Schulsekretariat, Hausmeisterservice, Dienstleister der Schulträger (Caterer der Essensausgabe, Reinigungskräfte, sofern die Reinigung zeitnah vor Unterrichtsbeginn erfolgt).
Die Schulleiterinnen und Schulleiter wurden gebeten, den Impfberechtigten den Anspruch auf Impfung zu bescheinigen. Für die Impfungen wird der Impfstoff von AstraZeneca verwendet. Vorzulegen ist beim Impftermin die Bescheinigung der Schule.
Die Tätigkeitsbescheinigung kann hier heruntergeladen werden:
https://mbjs.brandenburg.de/media_fast/6288/taetigkeitsbescheinigung_zur_impfung_gegen_covid-19.pdf
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