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Perspektiven zur Bewältigung der Corona-Pandemie in Brandenburg

Die Landesregierung hat sich heute mit den Perspektiven der Bewältigung der Corona-Pandemie in Brandenburg befasst. Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Die Menschen erwarten, dass am 3. März Öffnungsperspektiven für wichtige Wirtschafts- und Lebensbereiche vorgelegt werden. Die Inzidenz kann nicht das einzige Kriterium für Öffnungen sein. Die Belastung des Gesundheitswesens, umfassende Testmöglichkeiten und der Impffortschritt sind in die Entscheidungen einzubeziehen. So ist auch die Eröffnung im Bereich der Gartenfachmärkte und Baumschulen zum 1. März zu verstehen. Die Pflanzen stehen in den Gärtnereien. Wenn sie jetzt nicht verkauft werden können, müssten sie vernichtet werden."

 

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die Eindämmungsmaßnahmen haben in den vergangenen Wochen zu einem spürbaren Rückgang des Infektionsgeschehens geführt. Das ist ein Erfolg. Aus diesem Grund konnten wir beginnen, die Grundschulen schrittweise im Wechselunterricht wieder zu öffnen. Gerade Kinder leiden sehr unter den Kontaktbeschränkungen. Mir liegt am Herzen, dass diese vorsichtige Öffnung der Schulen gut gelingt. Dafür sind flankierende Maßnahmen sehr wichtig. Wir können beim Impfen wieder deutlich Fahrt aufnehmen. Und wir haben große Erwartungen an die angekündigte Ausweitung der nationalen Teststrategie des Bundes."

 

Landwirtschaftsminister Axel Vogel: „Gartenbaubetriebe bieten in ihrem Sortiment einen großen Anteil an systemrelevanten Produkten wie Gemüsejungpflanzen und Sämereien an. Das einsetzende Frühlingswetter lockt die Menschen in die Gärten und weckt die Lust auf Garten- und Balkonarbeit. Vor diesem Hintergrund begrüße ich sehr, dass sich das Kabinett für eine Öffnung der Betriebe ausgesprochen hat. Damit reagiert Brandenburg auch auf die Regelungen, wie sie bereits in anderen Bundesländern getroffen wurden. Die Gartenbaubetriebe sind sich ihrer Verantwortung, die mit der Öffnung einhergeht, sehr bewusst. Viele haben bereits im vergangenen Jahr Hygienekonzepte erarbeitet."

 

Stufe 1 (aktuell geltende Eindämmungsverordnung)

Kita geöffnet, Betreuung zu Hause soweit möglich

Wechselunterricht Grundschulen; Präsenz Abschlussklassen

Kontaktbeschränkung 1 Haushalt/1 Person (Kinder bis 14 Jahre dieser HH bleiben unberücksichtigt)

Elementare körpernahe Dienstleistungen (Dienstleistende im Gesundheitsbereich und sonstige helfende Berufe, soweit diese medizinisch, pflegerisch oder therapeutisch notwendige Leistungen erbringen, insbesondere im Bereich der Physio- oder Ergotherapie, Logopädie, Podologie sowie der Fußpflege, die nicht rein kosmetischen Zwecken dient sowie Frisöre)

 

 

Stufe 2

Kita geöffnet, Betreuung zu Hause soweit möglich

Wechselunterricht Grundschulen und weiterführende Schulen; Präsenz Abschlussklassen

Kontaktbeschränkung 2 Haushalte/5 Personen (Kinder bis 14 Jahre dieser HH bleiben unberücksichtigt)

Einzelhandel mit Zugangsbegrenzungen

Einstieg in außerschulische Bildungsangebote

Einstieg in Jugendarbeit > 14 Jahre

Sport mit Abstand, feste Gruppen (außen vor innen)

Museen, Ausstellungshäuser, Planetarien, Bibliotheken

Einrichtungen unter freiem Himmel wie Gedenkstätten

Veranstaltungen im Freien (Begrenzung der Personenzahl)

Outdoor-Freizeitangebote

 

 

Stufe 3

Kita Regelbetrieb

Ausweitung Präsenzpflicht an Grundschulen und weiterführenden Schulen

Kontaktbeschränkung 3 Haushalte/10 Personen (Kinder bis 14 Jahre dieser HH bleiben unberücksichtigt)

Theater, Konzerte, Kino

Einstieg Gastronomie

Beherbergung Einzelobjekte Ferienhäuser/Ferienwohnungen/Camping

Sport, Training und Wettkampf größere Gruppen ohne Abstand (außen vor innen)

Körpernahe Dienstleistungen wie z. B. Kosmetik

Freizeitangebote innen (Begrenzung Personenzahl)

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (Begrenzung Personenzahl)

Versammlungen: unter freiem Himmel Ausweitung Teilnehmerzahl auf über 500; in geschlossenen Räumen weiterhin Begrenzung durch Hygieneregeln in Abhängigkeit von Raumgröße und Beschaffenheit

 

 

Stufe 4

Kita / Schule Regelbetrieb

Keine Kontaktbeschränkung

Beherbergung Hotel / Ferienwohnungen

Freizeitangebote innen ausweiten

Schwimmbäder/Thermen/ Wellness

Spielhallen

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Veröffentlichung

Di, 23. Februar 2021

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