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Wie geht’s weiter in den Schulen?

Vorerst bis 7. März werden die meisten Schülerinnen und Schüler weiter im Distanzunterricht unterrichtet, das bedeutet: Lernen zu Hause unter Anleitung durch die Lehrkräfte.

 

Ausnahmen:

Die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen

(Jahrgangsstufen 10, 12 (Gymnasium) und 13 (Gesamtschule und berufliches Gymnasium, Schule des Zweiten Bildungswegs) sowie im letzten Ausbildungsjahr des jeweiligen beruflichen Bildungsgangs erhalten weiterhin Präsenzunterricht. Sofern eine Allgemein- oder Einzelverfügung eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt – aufgrund besonders hoher Infektionszahlen in der Region – nichts Anderes regelt. Die Schulleitungen stellen sicher, dass alle unterrichtsorganisatorischen und räumlichen Optionen genutzt werden, damit in diesen Klassen und Lerngruppen ein Mindestabstand eingehalten werden kann.

 

Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ bleiben geöffnet, sofern eine Allgemein- oder Einzelverfügung eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt nichts Anderes regelt. Die Sorgeberechtigten entscheiden in Abstimmung mit der Schulleitung über den Schulbesuch. Die schulischen Hygienekonzepte sind dabei besonders zu berücksichtigen. Appell an die Eltern: Bitte behalten Sie Ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause.

 

Ab 22. Februar kehren – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – als erstes die Klassenstufen 1 bis 6 der Grundschule in den Präsenzunterricht zurück, und zwar in Form eines Wechselmodells in kleineren Gruppen und mit Abstandsregeln. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten: Beispielsweise Präsenzunterricht für eine Gruppe am Montag, Mittwoch und Freitag, für die andere am Dienstag und Donnerstag, nach einer Woche wird gewechselt. Oder wöchentlicher Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht. Den Schulen werden Spielräume eingeräumt, um den Wechselunterricht zu organisieren. Sie entscheiden aufgrund ihrer konkreten Möglichkeiten vor Ort selbstständig, wie sie den Wechsel zwischen den beiden Unterrichtsformen organisieren. Über den genauen Rahmen werden sie zeitnah informiert.

 

Die übrigen Schülerinnen und Schüler der Förderschulen, der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und der beruflichen Schulen sowie der Schulen und Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs verbleiben bis 7. März 2021 im Distanzunterricht.

 

Im Musikunterricht darf nicht gesungen und es dürfen keine Blasinstrumente gespielt werden.

 

Praktischer Sportunterricht findet mit Ausnahme der Spezialschulen und Spezialklassen Sport ausschließlich im Freien statt; ist dies witterungsbedingt nicht möglich, werden im Unterricht sporttheoretische Inhalte behandelt. Aktuell besteht die Sorge, dass sich die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Distanzunterrichts und auch in ihrer Freizeit nicht genug bewegen und dies negative gesundheitliche Folgen haben könnte. Die Lehrkräfte sind gebeten, dies bei der Organisation des Distanzunterrichts zu berücksichtigen und auch Aktivitäten einzuplanen, die bewegungsfördernd - möglichst im Freien - wirken können. Es sollen Veränderungen der Körperhaltung wie regelmäßiges Stehen, Dehnen oder Bewegen an Ort und Stelle gefördert werden.

 

Im 1. Quartal 2021 finden keine Schülerbetriebspraktika gemäß der Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der Berufs- und Studienorientierung Nummer 16 Absatz 1 statt. In diesem Zeitraum geplante Schülerbetriebspraktika sind abzusagen.

 

Sollten ab April 2021 wieder Praktika stattfinden können, so sind die zum Zeitpunkt der Durchführung jeweils geltenden Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Gegebenfalls sind in Abstimmung mit dem Praktikumsgeber darüberhinausgehende Maßnahmen gegen die weitere Verbreitung des Corona-Virus zu ergreifen.

 

Die Durchführung von Schulfahrten bleibt bis zum 7. März 2021 verboten.

 

Weitere Infos: https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/weitere-themen/corona-aktuell.html

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 16. Februar 2021

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