Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten wollen Lockdown bis 7. März verlängern
Die Bundeskanzlerin hat sich gestern mit den Regierungschefs der Länder zum weiteren Vorgehen in der Coronakrise verständigt. Derzeit ist bundesweit ein deutlicher Rückgang des Infektionsgeschehens zu verzeichnen. Der Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ bleibt aber das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie.
Das Tragen medizinischer Masken in Innenräumen reduziert das Infektionsgeschehen deutlich – es wird, sofern nicht ohnehin rechtlich vorgeschrieben, daher dringend in allen Situationen empfohlen, bei denen zwei oder mehr Personen in Innenräumen zusammenkommen. Eine zügige Impfung der Bevölkerung ist die Voraussetzung, das Virus langfristig wirksam zu bekämpfen. Sobald bei entsprechender Verfügbarkeit allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, gibt es eine Perspektive für eine Normalisierung unseres Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen.
Vor diesem Hintergrund wurde gestern u.a. vereinbart:
- Der Lockdown wird bis zum 7. März 2021 verlängert.
- Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person
gestattet.
- das Tragen von medizinischen Masken ist Pflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften.
- nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – sind
weiterhin zu unterlassen.
- Arbeiten im Homeoffice ist zu ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es zulassen.
- Vermehrt sollen Schnelltests den sicheren Unterricht und die sichere Betreuung und Bildung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
ermöglichen und Infektionsrisiken minimieren.
- es wird geprüft, ob Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung sowie Grundschullehrer/innen frühzeitiger als bisher vorgesehen -in der Kategorie 2 mit hoher Priorität- geimpft werden können. Die Länder entscheiden über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung. Sie werden gleichzeitig ihre Anstrengungen vergrößern, die Digitalisierung des Lernens zu befördern, um Teilungsunterricht und das schrittweise Hochfahren zu flankieren. Der Bund unterstützt dies durch den Digitalpakt Schule einschließlich der Sofortprogramme für Endgeräte von Schülern und Lehrern.
- Friseurbetriebe können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken den Betrieb ab 1. März
2021 wieder aufnehmen.
- ab einer 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 soll die Öffnung des Einzelhandels, Museen und körpernaher Dienstleistungen mit Einschränkungen möglich sein
- Bund und Länder halten an dem Ziel fest, dass allen Bürgerinnen und Bürgern spätestens bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot gemacht werden kann.
Allerdings: am Freitag (12.02.21) will die Landesregierung eine eigene Eindämmungsverordnung verabschieden, die von den Vorgaben der Bundeskanzlerin/MP-Konferenz abweichen können.
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