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Lockdown wird bundesweit bis mind. 14.2. verlängert

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen heute eine Fortsetzung des Lockdowns. Was konkret umgesetzt wird, hängt aber von den Verordnungen der Länder ab, die in den nächsten Tagen folgen.

 

Heute vereinbart wurden u.a.:

 

- Die bisherigen Beschlüsse von Bund und Ländern gelten zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 fort.

 

- Private Zusammenkünfte sind weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Dabei trägt es erheblich zur Reduzierung des

Infektionsrisikos bei, wenn die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird.

 

- In öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen medizinischer Masken ( OP-Masken oder auch FFP2-Masken) verbindlich. Das Fahrgastaufkommen soll deutlich zurückgehen durch verstärkte Homeoffice-Möglichkeiten und in den Stoßzeiten des Berufs- und Schülerverkehrs zusätzlich eingesetzte Verkehrsmittel.

 

- Schulen bleiben geschlossen bzw. die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. In Kindertagesstätten wird analog verfahren.

 

- Für das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen wird beim Kontakt mit den Bewohnern eine FFP2-Maskenpflicht vorgesehen. Mindestens bis die Impfungen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine entsprechende Immunität aufgebaut haben, besteht eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal.

 

- Zur Förderung der Digitalisierung werden bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben. Damit können insoweit die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden.

 

- Die Gesundheitsämter werden personell verstärkt und erhalten bis Ende Februar die Software SORMAS zur besseren Kontaktkettenverfolgung Infizierter

 

- Die Überbrückungshilfe III des Bundes wird verbessert. Für den besonders betroffenen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den

Fixkosten berücksichtigt. Der Bund wird außerdem die Zugangsvoraussetzungen vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben.

 

- Für Reisen in und aus dem Ausland sind verschärfte Test- und Quarantänepflichten vorgesehen.

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Veröffentlichung

Di, 19. Januar 2021

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