Ein Drittel der Novemberhilfen und 40 Prozent der Dezemberhilfen sind über Abschläge ausgezahlt
Im Rahmen der so genannten „November- und Dezemberhilfe“ wurden bereits 28,6 bzw. 14,7 Millionen Euro an Abschlagszahlungen ausgezahlt. Das gab Wirtschaftsminister Jörg Steinbach bekannt. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) kann am Mittwoch mit der kompletten Auszahlung der „Novemberhilfen“ für die von den Corona-Einschränkungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen in Brandenburg beginnen. Voraussichtlich ab Ende Januar sollen die Anträge auf „Dezemberhilfe“ bearbeitet werden können. Zugleich kündigte Steinbach ein „Plus“-Unterstützungsprogramm an, nachdem die EU-Kommission dazu grünes Licht gegeben hat. Damit können Betriebe in der Coronakrise mit bis zu 4 Millionen Euro unterstützt werden. Bisher lag die Grenze bei einer Million Euro.
Insgesamt lagen der ILB 7.868 Anträge auf Unterstützung aus den „Novemberhilfen“ vor, 92,3 Prozent der Antragsteller erhielten einen Abschlag. „Beantragt wurden rund 85 Millionen Euro Förderung. Davon sind über die Abschlagsregelung 28,6 Millionen ausgezahlt, also rund ein Drittel“, erklärte Wirtschaftsminister Jörg Steinbach.
Zudem lagen der ILB 3.424 Anträge auf „Dezemberhilfe“ vor, davon haben 95 Prozent einen Abschlag erhalten. Es seien rund 32,6 Millionen Euro Förderung beantragt worden. „Davon sind 14,7 Millionen ausgezahlt gezahlt worden, das sind rund 40 Prozent“, sagte Steinbach.
Der Minister weiter: „Ich bin froh, dass die letzten technischen Schwierigkeiten nun ausgeräumt sind, so dass die Auszahlung der vollen Novemberhilfen jetzt starten kann. Es ist wichtig, dass das Geld in voller Höhe schnell bei den Unternehmen und Selbstständigen ankommt. Auch wenn die Betroffenen bereits eine Abschlagszahlung bekommen haben, ist dies nur ein Bruchteil dessen, was die Firmen aktuell zum Überleben benötigen. Aufgrund der bundesweit einheitlichen Systematik war eine frühere Auszahlung jedoch leider nicht möglich.“
Alle Unternehmen (Einzelhandel u.a.), die zum 16. Dezember 2020 geschlossen wurden, können die Überbrückungshilfe 3. Phase in Anspruch nehmen. Hierzu laufen aktuell die letzten Abstimmungen auf Bundesebene. Anträge sollen noch im Januar 2021 gestellt werden können.
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