Die neuen Coronaregeln im Land Brandenburg
Ab heute gilt die neue - in Einzelbereichen verschärfte - Verordnung der Landesregierung, die vorerst bis 31. Januar gilt und die Infektionszahlen mit dem Coronavirus reduzieren soll.
Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Die vor uns liegenden Monate werden weiter erhebliche Ausdauer und Disziplin verlangen. Jeder einzelne Fall steht für Menschen, die um ihre Liebsten bangen. Jeden Tag sterben bundesweit so viele Menschen, wie in einem mittleren brandenburgischen Dorf wohnen. Deshalb macht mich der Egoismus und die Ignoranz einiger wütend und fassungslos. Es liegt nur an uns, die Pandemie in den Griff zu bekommen. Deshalb müssen wir uns alle an die Regeln halten. Wer Abstand hält und Maske trägt, hilft damit wir rauskommen aus der Pandemie – und damit Bildung, Kultur, Gastronomie und Beisammensein wieder möglich werden.“
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die gerade anlaufenden Impfungen wecken Hoffnung für das neue Jahr. Bis aber ein großer Teil der Bevölkerung geimpft ist, werden noch Monate vergehen. Trotz Teil-Lockdown gelingt es allerdings nicht, die hohen Zahlen an Neuinfektionen in Brandenburg runterzudrücken. Wenn wir die Überlastung der Krankenhäuser nicht abwenden, sterben mehr Menschen. Vor diesem Hintergrund ist die Verlängerung und teilweise Verschärfung der Einschränkungen bis Ende Januar unausweichlich."
Im Einzelnen hat das Brandenburger Kabinett mit der neuen Verordnung u.a. beschlossen:
- Alle bisherigen und bis 10. Januar befristeten Einschränkungen werden – abgesehen von der nächtlichen Ausgangsbeschränkung – bis 31. Januar verlängert
- In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Davon ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebens-jahr.
- Der Bewegungsradius wird für touristische Ausflüge, Sport und Bewegung im Freien auf einen 15 Kilometer-Radius um den jeweiligen Landkreis / die kreisfreie Stadt beschränkt, wenn dort eine 7-Tages-Inzidenz von über 200 vorliegt. Notwendige Fahrten über diesen Radius hinaus, z. B. zur Arbeit oder zum Arzt sind weiterhin möglich.
- Der Präsenzunterricht bleibt weiterhin ausgesetzt. Der Distanzunterricht wird damit zunächst verlängert. Ausgenommen bleiben weiterhin die Abschlussklassen der Jahrgänge 10 an allen Schulen, 12 an Gymnasien und 13 an Gesamtschulen, Oberstufenzentren (OSZ) sowie Schulen des Zweiten Bildungswegs. Die Förderschulen mit dem Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ bleiben geöffnet, hier entscheiden die Eltern über den Schulbesuch.
- Die Notbetreuung in Grundschule und Hort wird fortgesetzt.
- Die Krippen und Kindergärten bleiben geöffnet. Es wird aber an die Eltern appelliert, ihre Kinder soweit wie möglich Zuhause zu betreuen und die Ausweitung der Anspruchsdauer des Kinderkrankengelds zu nutzen.
- Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sollen jedoch geschlossen werden, wenn eine Inzidenz von 300 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner vorliegt.
- Neu festgelegt wurde, dass Alleinerziehende einen Anspruch auf Notbetreuung an den Schulen und im Hort erhalten, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann. Dies gilt ab Montag, 18. Januar.
- -Indoor-Sport wird grundsätzlich untersagt. Ausgenommen sind Sportanlagen, die ausschließlich zu medizinisch notwendigen oder zu sozialtherapeutischen Zwecken genutzt werden.
- Neu ist auch, dass Kantinen – von Ausnahmen abgesehen – zu schließen sind, jedoch können Speisen und Getränke zur Mitnahme angeboten werden. Die Schließungsanordnung gilt nicht für Betriebe, sofern die Essensversorgung der Beschäftigten nicht anders zu bewerkstelligen ist. Sie gilt grundsätzlich auch nicht für Schulkantinen.
- Die bisherige nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr wird aufgehoben.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Mehr über
Weitere Meldungen
Winterfestmachung bei den Ruderern am 16.11.2024
Sa, 16. November 2024
Eröffnung der 55. Session des LCV
Fr, 15. November 2024