Schiedsfrauen bzw. Schiedsmänner gesucht
Der Vorsitz der Schiedsstelle I (Ortsteile Lehnin, Michelsdorf, Grebs, Prützke, Krahne, Reckahn, Rietz) wurde im Februar 2008 neu besetzt, so dass für die neue Wahlperiode 2009 - 2013 die stellvertretende Schiedsperson für die Schiedsstelle I und die vorsitzende Schiedsperson der Schiedsstelle II (Ortsteile Damsdorf, Nahmitz, Trechwitz, Netzen, Göhlsdorf, Emstal, Rädel) sowie dessen Stellvertretung neu zu wählen sind.
Bei der Wahl der Schiedspersonen ist grundsätzlich das Wohnortprinzip zu beachten. In das Amt soll nicht berufen werden, wer nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt, § 3 Abs. 2, 2. Anstrich SchG.
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, sie muss das Wahlrecht besitzen. In das Amt soll nicht berufen werden, wer nicht das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat, § 3 Abs. 1 SchG.
Aufgabe der Schiedsstelle ist die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten. Die Schiedsstellen können in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten des täglichen Lebens wegen vermögensrechtlicher Ansprüche, aber auch in nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre in Anspruch genommen werden. In Strafsachen wegen Hausfriedensbruchs, Verletzung des Briefgeheimnisses, einfacher und fahrlässiger Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung ist vor Erhebung der Privatklage stets der Sühneversuch bei den Schiedsstellen durchzuführen.
Personen, die Interesse an der Tätigkeit als Schiedsfrau bzw. Schiedsmann haben, richten Ihre Bewerbung bis zum 10.11.2008 an den Bürgermeister der Gemeinde Kloster Lehnin, Friedensstraße 3, 14797 Kloster Lehnin. Ein tabellarischer Lebenslauf sollte der Bewerbung beigefügt werden.
gez. Bernd Kreykenbohm
Bürgermeister
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