Ehemaliges Zisterzienserkloster in Lehnin | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteGrüne Weiden - Glückliche Tiere | zur StartseiteBadestelle am Emstaler Schlauch | zur Startseite
 

Schiedsfrauen bzw. Schiedsmänner gesucht

Die Schiedspersonen werden gemäß § 4 Abs. 1 Schiedsstellengesetz für die Dauer von fünf Jahren von der Gemeindevertretung gewählt und vom Direktor des Amtsgerichtes berufen und verpflichtet. Die Wahlperiode der derzeitigen Schiedspersonen in dem Gebiet der Gemeinde Kloster Lehnin endet regulär im Januar 2009.

Der Vorsitz der Schiedsstelle I (Ortsteile Lehnin, Michelsdorf, Grebs, Prützke, Krahne, Reckahn, Rietz) wurde im Februar 2008 neu besetzt, so dass für die neue Wahlperiode 2009 - 2013 die stellvertretende Schiedsperson für die Schiedsstelle I und die vorsitzende Schiedsperson der Schiedsstelle II (Ortsteile Damsdorf, Nahmitz, Trechwitz, Netzen, Göhlsdorf, Emstal, Rädel) sowie dessen Stellvertretung neu zu wählen sind.

Bei der Wahl der Schiedspersonen ist grundsätzlich das Wohnortprinzip zu beachten. In das Amt soll nicht berufen werden, wer nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt, § 3 Abs. 2, 2. Anstrich SchG.

 

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, sie muss das Wahlrecht besitzen. In das Amt soll nicht berufen werden, wer nicht das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat, § 3 Abs. 1 SchG.

Aufgabe der Schiedsstelle ist die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten. Die Schiedsstellen können in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten des täglichen Lebens wegen vermögensrechtlicher Ansprüche, aber auch in nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre in Anspruch genommen werden. In Strafsachen wegen Hausfriedensbruchs, Verletzung des Briefgeheimnisses, einfacher und fahrlässiger Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung ist vor Erhebung der Privatklage stets der Sühneversuch bei den Schiedsstellen durchzuführen.

Personen, die Interesse an der Tätigkeit als Schiedsfrau bzw. Schiedsmann haben, richten Ihre Bewerbung bis zum 10.11.2008 an den Bürgermeister der Gemeinde Kloster Lehnin, Friedensstraße 3, 14797 Kloster Lehnin. Ein tabellarischer Lebenslauf sollte der Bewerbung beigefügt werden.

 


gez. Bernd Kreykenbohm
Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Mi, 08. Oktober 2008

Weitere Meldungen

Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  09:00–12:00 Uhr
Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   geschlossen*
Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   geschlossen*
 * Onlineterminvergabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichen bzw. Zahlungsgrund