Grüne Weiden - Glückliche Tiere | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBadestelle am Emstaler Schlauch | zur StartseiteEhemaliges Zisterzienserkloster in Lehnin | zur Startseite
 

Wann und wie lange muss man in Quarantäne wegen Corona?

Eine Quarantäne (häusliche Absonderung) wird dann behördlich angeordnet, wenn ein hohes Risiko besteht, dass man sich angesteckt hat, sogenannte Kontaktperson der Kategorie I. Ein solches Risiko kann prinzipiell auf zweierlei Weise vorliegen:

 

- enger Kontakt zu einer wahrscheinlich infektiösen Person innerhalb von 1,5 Meter, im allgemeinen im Rahmen eines längeren Sprechkontaktes;

- Kontakt unabhängig vom Abstand, wenn davon auszugehen ist, dass eine hohe Konzentration infektiöser Aerosole im Raum vorlag.

 

Die Beurteilung des Ansteckungsrisikos und damit die Anordnung und Aufhebung der Quarantäne obliegt im Einzelfall dem zuständigen Gesundheitsamt.

 

Das RKI empfiehlt für enge Kontaktpersonen der Kategorie I eine häusliche Absonderung (Quarantäne) für 14 Tage - gerechnet ab dem letzten Tag des Kontaktes zu einer zu dem Zeitpunkt infektiösen Person. Die Quarantäne kann auf 10 Tage verkürzt werden, wenn ein negativer SARS-CoV-2-Test (PCR- oder Antigentest) vorliegt; der Test darf frühestens am zehnten Tag der Quarantäne durchgeführt werden.

 

Bei medizinischem Personal gibt es die Möglichkeit, die Empfehlungen bei Personalmangel anzupassen, siehe Optionen zu vorzeitigen Tätigkeitsaufnahme von Kontaktpersonen unter medizinischem Personal in Arztpraxen und Krankenhäusern bei relevantem Personalmangel.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 16. Dezember 2020

Mehr über

Weitere Meldungen

Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  09:00–12:00 Uhr
Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   geschlossen*
Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   geschlossen*
 * Onlineterminvergabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichen bzw. Zahlungsgrund