Wann und wie lange muss man in Quarantäne wegen Corona?
Eine Quarantäne (häusliche Absonderung) wird dann behördlich angeordnet, wenn ein hohes Risiko besteht, dass man sich angesteckt hat, sogenannte Kontaktperson der Kategorie I. Ein solches Risiko kann prinzipiell auf zweierlei Weise vorliegen:
- enger Kontakt zu einer wahrscheinlich infektiösen Person innerhalb von 1,5 Meter, im allgemeinen im Rahmen eines längeren Sprechkontaktes;
- Kontakt unabhängig vom Abstand, wenn davon auszugehen ist, dass eine hohe Konzentration infektiöser Aerosole im Raum vorlag.
Die Beurteilung des Ansteckungsrisikos und damit die Anordnung und Aufhebung der Quarantäne obliegt im Einzelfall dem zuständigen Gesundheitsamt.
Das RKI empfiehlt für enge Kontaktpersonen der Kategorie I eine häusliche Absonderung (Quarantäne) für 14 Tage - gerechnet ab dem letzten Tag des Kontaktes zu einer zu dem Zeitpunkt infektiösen Person. Die Quarantäne kann auf 10 Tage verkürzt werden, wenn ein negativer SARS-CoV-2-Test (PCR- oder Antigentest) vorliegt; der Test darf frühestens am zehnten Tag der Quarantäne durchgeführt werden.
Bei medizinischem Personal gibt es die Möglichkeit, die Empfehlungen bei Personalmangel anzupassen, siehe Optionen zu vorzeitigen Tätigkeitsaufnahme von Kontaktpersonen unter medizinischem Personal in Arztpraxen und Krankenhäusern bei relevantem Personalmangel.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Mehr über
Weitere Meldungen
Winterfestmachung bei den Ruderern am 16.11.2024
Sa, 16. November 2024
Eröffnung der 55. Session des LCV
Fr, 15. November 2024