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Kitabeiträge werden nach Übergangsfrist ab Jahresbeginn voll berechnet

Das Kitagesetz das Landes erforderte eine Überarbeitung der Kloster Lehniner Kitakostenbeitragssatzung, die in der alten Fassung seit 12.06.2007 bestand. Eltern- und Gemeindevertreter, Verwaltung, Kita-Leitungen und die zuständige Fachdienstleiterin des Landkreises diskutierten über mehrere Wochen über den neuen Entwurf der Kostenbeitragssatzung und erzielten dazu Einvernehmen.

 

Die Gemeinde hat mit der neuen Satzung keine zusätzlichen Einnahmen akquiriert. Es herrschte Konsens, dass Eltern mit geringem Einkommen und mit mehreren Kitakindern künftig weniger Beiträge zahlen. Diese Gruppe ist in der Vergangenheit sehr stark belastet gewesen.

 

Der Entwurf der Kostenbeitragssatzung mit der neuen Staffelung der Elternbeiträge wurde seinerzeit auf einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt, in den Ausschüssen diskutiert und von der Gemeindevertretung beschlossen.  Die Kostenbeitragssatzung trat für den Kita- / Vorschulbereich am 01.04.2020 und den Grundschulbereich am 01.08.2020 in Kraft.

 

Das Zusammenführen von zwei vorher bestehenden Satzungen schuf für Eltern und Verwaltung mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit. In der Berechnung der neuen Kostenbeiträge wird für alle Familien gleich, egal wie viele unterhaltsverpflichtete Kinder eine Familie hat, ein einheitlicher Prozentsatz, der über dem existenzsichernden Einkommen der Familie liegt, festgelegt. Der Höchstsatz beim Elternbeitrag beträgt 420 Euro.

 

§ 13 der Kostenbeitragssatzung besagt, dass als Übergangslösung bis zum 31.12.2020 die maximale Erhöhung der Beiträge pro Monat 80,00 € beträgt.  Für 2021 wurden daher die Bescheide neu berechnet. Alle Eltern zahlen dann die Beiträge, die in der Satzung ausgewiesen sind.

 

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Mo, 14. Dezember 2020

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