Woidke: „Wir müssen Leben retten“
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist bundesweit ein sogenannter harter Lockdown notwendig. Darauf hat sich heute die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Bundeskanzlerin Angela Merkel einvernehmlich verständig. Auf einer Pressekonferenz in Potsdam sagte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Aufgrund der weiter steigenden Infektionszahlen ist der harte Schnitt jetzt dringend erforderlich. Viele Äußerungen aus der Bevölkerung zeigen mir, dass dafür bei der großen Mehrheit Zustimmung und Verständnis besteht. Dafür mein Dank!"
Die notwendige neue Eindämmungsverordnung wird umgehend erarbeitet und soll am morgigen Montag (14.12.2020) vom Kabinett beschlossen werden. Sie soll ab Mittwoch (16. Dezember) und bis vorerst 10. Januar 2021 gelten. Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts in Schulen werden jedoch bereits ab morgigem Montag gelten. Damit reagiert die Landesregierung auf die weiterhin hohen Infektionszahlen und vielen Todesfälle im Zusammenhang mit dem Corona-Virus. Die landesweite 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt heute 206,8. Vor einer Woche lag dieser Wert noch bei 145,0.
Vorgesehene Umsetzung neuer Einschränkungen in Brandenburg:
- Die bestehenden Beschränkungen (z. B. Schließung Gaststätten und Kultureinrichtungen, Kontaktbeschränkung auf fünf Personen aus höchstens zwei Haushalte, wobei davon Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind) sollen weiterhin und vorerst bis 10. Januar 2021 gelten.
- Für die Weihnachtsfeiertage vom 24. Dezember bis 26. Dezember gilt, dass sich ein Haushalt unabhängig seiner eigenen Personenzahl mit maximal weiteren vier Personen treffen kann. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden dabei nicht mitgezählt. Damit soll gesichert werden. dass größere Familien nicht auseinandergerissen werden. Dringend wird daran appelliert, vor den Weihnachtstreffen Kontakte deutlich zu verringern („Schutzwoche").
- Landesweites An- und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr über die 5-er Begrenzung hinaus. Vorgesehen ist ein Feuerwerksverbot an publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird untersagt. Von Feuerwerken wird grundsätzlich dringend abgeraten.
- Der Einzel- und Großhandel sowie Einrichtungen mit Publikumsverkehr wird voraussichtlich ab 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 geschlossen. Ausgenommen davon sind: Lebensmittelhandel, Tierbedarfshandel, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörakustiker, Sparkassen und Banken, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkaufsstellen, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten.
- Körpernahe Dienstleistungen bleiben untersagt. Dies soll künftig auch für das Friseurhandwerk gelten. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
- Zur Schule ist vorgesehen: In der Woche vom 14.12 bis 18.12.2020 Aussetzen des Präsenzunterrichts, außer bei den Abschlussklassen und Förderschulen. Das bedeutet, wer sein Kind zu Hause betreuen kann, sollte das tun. In der Woche vom 4.1. bis 10.1.2021 ausschließlich Distanzunterricht außer bei den Abschlussklassen und Förderschulen. In dieser Zeit nach den Weihnachtsferien wird Notbetreuung gewährleistet.
- Kitas bleiben geöffnet. Eltern, die dies ermöglich können, sollten ihre Kinder aber zu Hause betreuen.
- Lieferung und Abholung von Speisen bleibt möglich, jedoch kein Verzehr vor Ort. Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit.
- Gottesdienste sind nur unter Einhaltung strenger Hygieneregeln möglich.
- Für Besuche in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern sind besondere Maßnahmen zu treffen. Notwendig werden regelmäßige Tests in kurzen Abständen und das Tragen von FFP-2-Masken.
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