Ehemaliges Zisterzienserkloster in Lehnin | zur StartseiteBadestelle am Emstaler Schlauch | zur StartseiteGrüne Weiden - Glückliche Tiere | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Landkreis verfügt auf Wochenmärkten Maskenpflicht und trifft neue Regelungen zur schnelleren Kontaktverfolgung

Wegen des hohen Anrufaufkommens wird die Hotline des Gesundheitsamtes künftig zeitlich länger erreichbar sein. Bereits am Sonnabend, 14.11.2020 sind die Kolleginnen telefonisch von 9 bis 14 Uhr für Fragen und Hinweise da. In der kommenden Woche wird die Hotline von Montag bis Freitag von 8 - 12 Uhr und von 13 - 17 Uhr für alle Betroffenen zu erreichen sein.

 

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark verfügt Allgemeinverfügungen zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckung auf Märkten sowie zur Kontaktverfolgung des Gesundheitsamtes. Mit der letztgenannten Regelung soll es insbesondere zu einer schnelleren Kontaktnachverfolgung und Maßnahmen kommen. Bisher mussten betroffene Bürgerinnen und Bürger die Reaktion des Gesundheitsamtes abwarten.

 

Angesprochen werden damit Personen:

- die positiv auf SARS-CoV-2-Viren getestet wurden,

- die Symptome zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten und sich auf  ärztliche Empfehlung oder gesundheitsamtliche Anordnung einem Test auf SARS-CoV-2 unterzogen haben oder noch unterziehen werden (Verdachtspersonen),

- die eine Mitteilung vom Gesundheitsamt oder einem Arzt erhalten haben, dass sie Kontakt mit einem bestätigtem COVID-19-Fall hatten (Kontaktpersonen der

Kategorie I).

- Erkrankte, Verdachtspersonen und Kontaktpersonen der Kategorie I haben sich – ohne weitere Anordnung – in häusliche Quarantäne zu begeben und dem Gesundheitsamt die konkrete Anschrift des gewählten Aufenthaltsortes mitzuteilen.

- weiterhin sind dem Gesundheitsamt umgehend alle Personen mit Vorname, Nachname und (soweit möglich) Adresse oder Telefonnummer zu benennen, mit denen sie in den letzten sieben Tagen persönlichen Kontakt gehabt haben.

 

Neu ist, dass Erkrankte, Verdachtspersonen und Kontaktpersonen der Kategorie I dazu verpflichtet sind, Personen, mit denen in den letzten sieben Tagen persönlicher Kontakt bestand, von sich aus über die Erkrankung, den Verdacht oder die Einstufung in die Kategorie I zu informieren. Damit soll erreicht werden, den betroffenen Personenkreis auf kürzestem Wege, unbürokratisch und ohne großen zeitlichen Verlust über die neue Situation in Kenntnis zu setzen. In der Allgemeinverfügung werden außerdem alle Formen, Verhaltensregeln und zeitlichen Abläufe der Quarantäne dargelegt sowie das Führen eines Tagebuches; notwendige Hygienemaßnahmen, die Entsorgung von kontaminierten Abfällen, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder das Verhalten im Falle einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes.

 

Die Allgemeinverfügung zum Mund-Nase-Schutz auf Märkten wird ab dem 15.11.2020 in Kraft treten.

 

Im Landkreis wurden am Donnerstag 13 neue Infektionen mit dem SARS-CoV2-Virus gemeldet, 8 Fälle in Teltow und 4 in Stahnsdorf. Daneben hat das Gesundheitsamt im Laufe des Tages Kenntnis von weiteren Infektionen in einer Kita in Brück (2 Erziehende und 1 Kind) sowie am OSZ Werder - 3 Lehrer und 1 Schüler - erhalten. In Bad Belzig sind zwei Einrichtungen für behinderte Menschen mit mehreren infizierten Personen betroffen. Dort wird es am heutigen Freitag  Tests vor Ort für Bewohner und Betreuende der Wohngruppen geben.

 

Die Allgemeinverfügungen sind unter www.potsdam-mittelmark.de zu finden.

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 13. November 2020

Mehr über

Weitere Meldungen

Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  09:00–12:00 Uhr
Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   geschlossen*
Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   geschlossen*
 * Onlineterminvergabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichen bzw. Zahlungsgrund