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Einwohnerinformation zur Corona-Pandemie vom 02.11.2020

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von Kloster Lehnin,

 

es steigt die Anzahl der Menschen, die sich mit dem Virus infiziert haben an. Das gesamte Land Brandenburg gilt derzeit als Risikogebiet. Diese Entwicklung betreffen auch unseren Landkreis und unsere Gemeinde (siehe Tabelle).

 

Anzahl der erkrankten Personen im Landkreis Potsdam-Mittelmark/Gemeinde Kloster Lehnin

 

In der Gemeinde Kloster Lehnin gibt es derzeit drei laborbestätigte infizierte Personen. Die Anzahl der in Quarantäne befindlichen Personen beträgt heute 3 (gestern vier).  

 

Umgangsverordnung des Landes Brandenburg vom 30.10.2020

 

Seit dem 02.11.2020 gelten die Maßnahmen der neuen Umgangsverordnung des Landes Brandenburg. Die wichtigsten Regelungen/Empfehlungen -zunächst bis zum 30.11.2020- sind:

 

Einhaltung der AHA CL- Regelungen, um das Ansteckungsrisiko zu verringern. Beachten Sie bitte die Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert Kocht-Instituts sowie die der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/alltag-in-zeiten-von-corona/hygiene-beachten.html).

 

Der Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen ist weiterhin unverzichtbar. Ausnahmen gelten z. B. bei Mitgliedern eines Haushalts, in der Kindertagesbetreuung, der Jugendarbeit sowie an Schulen.

 

Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr im öffentlichen Raum zu tragen. Dies gilt z. B. bei Versammlungen und religiösen Veranstaltungen, in Verkaufsstellen, beim Frisör, im Personennahverkehr (auch an Haltestellen/in Wartehäuschen) sowie für Schüler in den Innenbereichen von Schulen und des Horts außerhalb des Unterrichts bzw. von Betreuungsangeboten. Die gymnasiale Oberstufe muss die Bedeckung auch im Unterricht (außer Sport) aufsetzen.

 

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind z. B. Gehörlose oder Menschen, denen das aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder für die es unzumutbar ist.

 

Die Gaststätten dürfen zubereitete Speisen oder Getränke ausschließlich zur Mitnahme abgeben.

 

Die neuen Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum lassen grundsätzlich nur noch Angehörige des eigenen Haushalts mit Personen eines anderen Haushalts (insgesamt maximal 10 Personen) zu.

 

Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter, private Feiern und alle Treffen im privaten Umfeld mit Angehörigen aus mehr als zwei Haushalten und mehr als zehn Personen sind untersagt.

 

Es gilt wieder ein Beherbergungsverbot für touristische Zwecke.

 

Der Sportbetrieb auf und in allen Sportanlagen ist untersagt. Galerien, Museen, Ausstellungen und öffentliche Bibliotheken sind geschlossen.

 

Erreichbarkeit des Rathauses:

 

Wegen des gegenwärtig erhöhten Informationsbedarfes bitte ich Sie, die Erledigung Ihrer Anliegen bei der Gemeindeverwaltung möglichst schriftlich oder per E-Mail () vorzunehmen. Sie können das Rathaus aber auch unter der Nummer 0 33 82/73 07 91 erreichen oder direkt mit dem entsprechenden Sachbearbeiter Kontakt aufnehmen.

 

Für unaufschiebbare und wichtige Belange ist unsere Verwaltung weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten ohne Einschränkungen für Sie erreichbar. Eine telefonische Terminabstimmung ist nicht erforderlich.

 

Sie erhalten nach dem Klingeln Einlass, wenn Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Unsere Mitarbeiterinnen am Empfang weisen Sie gern ein und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.

 

Bitte halten Sie sich weiterhin an das eingeführte Besuchskonzept und beachten Sie die Hygienevorschriften. Wir versuchen Wartezeiten weitgehend zu vermeiden.

 

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

 

lassen Sie uns gemeinsam diese schwierige Zeit meistern, damit nicht noch weitere Einschränkungen erforderlich werden.

 

Bitte bleiben Sie vorsichtig und beachten die Hygieneregeln. Schützen Sie sich und andere!

 

Bleiben Sie bitte gesund!

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr

 

 

Uwe Brückner

Bürgermeister

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 02. November 2020

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