Landkreis reagiert auf hohe Infektionszahlen
Die 7-Tage-Inzidenz von PM von 52,2 hat Auswirkungen gemäß der bestehenden Umgangsverordnung.
Es wurde nach Beurteilung des Infektionsgeschehens im Landkreis noch davon abgesehen, für einzelne Gebiete weitergehende Maßnahmen durch eine Allgemeinverfügung festzusetzen.
Die nachfolgenden Regeln sind - neben den bereits aus der Umgangsverordnung geltenden Maßnahmen - ab sofort zu befolgen:
- Gestatteter Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit bis zu zehn Personen oder den Angehörigen des eigenen Haushalts
- Maskenpflicht zusätzlich in Gaststätten, Büro- und Verwaltungsgebäuden, Personenaufzügen
- Privatfeiern nur maximal 10 Personen aus 2 Hausständen im privaten und maximal 10 Personen im öffentlichen Bereich oder angemieteten Räumlichkeiten - die Anzeigepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt 3 Werktage zuvor bleibt bestehen
- Gaststätten Alkoholausschankverbot ab 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr des Folgetages
- Veranstaltungen (Durchführung nur mit Hygienekonzept) sind begrenzt auf 150 Teilnehmer im Außenbereich (unter freiem Himmel) oder 100 Gäste in geschlossenen Räumen
Dies gilt seit 27.10.2020 für mindestens 10 Tage.
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