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Neue Corona-Bestimmungen ab Sonntag

Die Brandenburger Landesregierung hat heute Nachmittag weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus bekannt gegeben.

 

Ab Sonntag gilt in Brandenburg eine Maskenpflicht nicht nur im öffentlichen Nahverkehr und Einzelhandel, sondern auch in Bürogebäuden - allerdings erst ab einem bestimmten regionalen Grenzwert für neue Infektionen.

 

Gibt es in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mehr als 35 neue Ansteckungen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen (derzeit sind es landesweit 8,6 und im LK PM 18), soll Mund-Nasen-Schutz in Büro- und Verwaltungsgebäuden gelten, wenn man nicht am eigenen Arbeitsplatz ist und der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

 

Übersteigt die Sieben-Tage-Inzidenz die Zahl 35 müssen Gastronomie-Mitarbeiter mit Gästekontakt ein Mund-Nasenschutz tragen. Das gilt auch für Gäste, die sich nicht an ihrem Platz aufhalten. Wer falsche Angaben in Restaurants zur Nachverfolgung von Kontakten macht, muss mit einem Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro rechnen.

 

Wird der Grenzwert überschritten sollen zudem nur noch 50 Menschen an Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen teilnehmen können und 25 Menschen an Feiern im privaten Umfeld.

 

Alle Regelungen gelten ab Sonntag, den 11. Oktober, zunächst bis 8. November 2020.

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Veröffentlichung

Di, 06. Oktober 2020

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