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Fundsachen – was ist zu beachten?

Sie haben etwas verloren oder gefunden? Marcella Mähner vom Fundbüro im Rathaus (Friedensstraße 3) ist hier die richtige Ansprechpartnerin. Erreichbar ist sie per E-Mail und Tel. 03382 – 730791.

 

Wer etwas verloren hat, kann zu den normalen Rathaus-Öffnungszeiten nachfragen, ob der Gegenstand schon abgegeben wurde. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für abgegebene Fundsachen beträgt 6 Monate. Der Finder kann entweder Eigentumserwerb oder Finderlohn anmelden. Hat sich der Eigentümer innerhalb der Frist nicht gemeldet, kann der Finder die Fundsache behalten.

 

Wer Fundsachen abholen möchte, muss seinen Personalausweis oder Reisepasses vorlegen. Bei Abholung durch Dritte ist eine Vollmacht vorzulegen. Des Weiteren ist ein Nachweis über das Eigentum an der verlorenen Sache zu erbringen. Nach der Abgabe von bestimmten Fundsachen (z.B. Fahrrädern) arbeitet die Gemeinde mit dem Baubetriebshof zusammen. Gegenstände, von denen anzunehmen ist, dass der Eigentümer sie absichtlich weggeworfen hat (Schrott), werden vom Fundbüro nicht angenommen.

 

Die Gemeindeverwaltung behält sich vor, eingelagerte und fristabgelaufene Fundsachen öffentlich zu versteigern.

 

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Veröffentlichung

Do, 06. August 2020

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