Wasser und Abwasser wird beim WAZV möglicherweise günstiger
Am 3. Juni 2020 hat der Koalitionsausschuss Eckpunkte für ein Maßnahmen-Programm zur Ankurbelung der Konjunktur („Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“) beschlossen. Teil dessen ist auch die vorübergehende Senkung der derzeit geltenden Mehrwertsteuerregelsätze im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 auf 16 % bzw. 5 %. Ab dem 1. Januar 2021 sollen dann dem Plan zufolge wieder die heute geltenden Steuersätze zur Anwendung kommen.
Die Umsatzsteuersenkung betrifft auch alle umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen des WAZV, also in erster Linie die in den jeweiligen Entgeltregelungen für die Versorgung mit Trinkwasser enthaltenen Wasserpreise oder Baukostenzuschüsse, nicht aber die Lieferungen und Leistungen der Abwasserbeseitigung wie bspw. Gebühren oder Beiträge. Die Umsatzsteuersenkungen werden bei den Kunden und Vertragspartnern berücksichtigt.
Die vorübergehende Senkung der beiden Steuersätze ist jedoch auch für den WAZV mit erheblichen Umsetzungsfragen verbunden. Neben umfangreichen und aufwendigen technischen Maßnahmen ergeben sich diverse rechtliche und steuerrechtliche Fragen, um deren Beantwortung sich der WAZV zeitnah bemüht.
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