Die Schiedstelle der Gemeinde Kloster Lehnin
Aufgabe der Schiedsstelle/ der Schiedsperson ist die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten. Schlichtungsverfahren werden auf Antrag einer Partei eingeleitet. Für das Schlichtungsverfahren werden Gebühren und Auslagen erhoben. Je nach Einzelfall können Gebühren in Höhe von 10,00 bis 40,00 € erhoben werden.
Die Gemeinde Kloster Lehnin hat zwei Schiedsstellen gebildet:
Schiedsstelle I: Lehnin, Michelsdorf, Grebs, Prützke, Rietz, Krahne und Reckahn
Schiedsperson für die Schiedsstelle I ist Herr Andreas Kuhnert. Sein Stellvertreter ist Herr Rainer Fritzlar.
Schiedsstelle II: Trechwitz, Damsdorf, Netzen, Nahmitz, Göhlsdorf, Emstal und Rädel
Schiedsperson für die Schiedsstelle II ist Frau Gudrun Heck. Ihr Stellvertreter ist Herr Ronald Andersen.
Die Schiedspersonen können Sie jeden vierten Donnerstag im Monat in den von 18.00 bis 19.00 Uhr stattfindenden Sprechstunden erreichen. Diese wird im Rathaus der Gemeinde Kloster Lehnin, Friedensstraße 3, 14797 Kloster Lehnin, Zimmer 50 im Erdgeschoss durchgeführt.
Die Schiedsstelle können Sie auch während der Sprechstunde unter der Rufnummer 0160-9635046 erreichen.
In dringenden Fällen kann auch die Nummer 03382-730714 (Gemeindeverwaltung) angerufen werden. Ihr Anliegen wird dann an die Schiedspersonen weitergeleitet.
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