Was gilt für private Familienfeiern?
Nach der neuen Corona-Verordnung sind in Brandenburg jetzt Zusammenkünfte und Feiern im privaten oder familiären Bereich „aus gewichtigem Anlass“ mit bis zu 50 Personen erlaubt. Damit will die Landesregierung aufgrund der weiterhin niedrigen Infektionszahlen zum Beispiel Hochzeitsfeiern nach der standesamtlichen oder kirchlichen Trauung in einem etwas größerem Rahmen ebenso möglich machen wie Feste, die eine ähnlich herausragende Bedeutung im Leben
eines Menschen haben.
Damit sind zum Beispiel auch private Feiern zur Kommunion, Firmung oder Konfirmation sowie Jugendweihe gemeint. Auch bei Silberne, Goldene oder Diamantene Ehejubiläen, dem Schulbeginn und dem Schulabschluss sind private Feste mit bis zu 50 Personen jetzt wieder möglich, wenn dabei die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
Darf eine private Familienfeier auch in einer Gaststätte stattfinden? Ja, aber mit Auflagen. Grundsätzlich dürfen Gaststätten und Cafés, die zubereitete Speisen anbieten, für den Publikumsverkehr in der Zeit von 6 bis 22 Uhr öffnen. Die Betreiber müssen aber die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sicherstellen.
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