Grüne Weiden - Glückliche Tiere | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBadestelle am Emstaler Schlauch | zur StartseiteEhemaliges Zisterzienserkloster in Lehnin | zur Startseite
 

Sportstätten dürfen öffnen, aber was ist zu beachten?

Die Landesregierung hat weitere Lockerungen der Eindämmungsverordnung (SARS-CoV-2-Eindv) beschlossen, die seit 28.05.2020 gelten, und auch Sportler betreffen.

 

Zulässig sind wieder Indoor-Sportarten ohne engen Körperkontakt. Die Pächter / Betreiber der Sportstätten können entscheiden, in welchem Umfang der Sportbetrieb wieder aufgenommen wird.

 

In der Regel sind das in Kloster Lehnin - bei verpachteten Sportstätten in den Ortsteilen - Vereine, die im Fall der Wiederaufnahme sportlicher Aktivitäten die Kontrolle/ Überwachung der Einhaltung der Regelungen der in der jeweils aktuellen Fassung geltenden SARS-CoV-2-Eindv in Ihrem Verantwortungsbereich haben.

 

Folgendes legt die Landesregierung dazu fest:

 

Die Betreiber haben Hygienekonzepte zu erstellen, die folgende Merkmale erfüllen müssen:

 

-             das allgemeine Abstandsgebot muss gewährleistet sein, etwa durch Steuerung und Beschränkung des Zutritts und der Nutzung von Geräten

-             der Sport darf nur kontaktfrei (außer bei Teilnehmenden aus demselben Haushalt/Lebenspartner) stattfinden

-             es müssen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen regelmäßig durchgeführt werden, insbesondere in Umkleiden und Sanitäreinrichtungen

-             die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher müssen zum Zweck einer möglichen Infektionsnachverfolgung erhoben werden

-             es ist ein mindestens stündliches Lüften einzuhalten

 

Die Schulsportstätten auf dem Schulgelände Damsdorf und dem Schulcampus Lehnin bleiben derzeit noch geschlossen. Grund dafür ist, dass nach jedem Nutzungswechsel eine desinfizierende Reinigung der Hallen und insbesondere der Sanitärbereiche erforderlich wäre. Aufgrund der Vielzahl der täglich mehrfach wechselnden Nutzungen ist dies jedoch derzeit weder zeitlich noch personell realisierbar.

 

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 05. Juni 2020

Mehr über

Weitere Meldungen

Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  09:00–12:00 Uhr
Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   geschlossen*
Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   geschlossen*
 * Onlineterminvergabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichen bzw. Zahlungsgrund