Erste Lockerungen für den Vereinssport ab 15.05.2020
Unsere Verwaltung erreichten Fragen von Sportvereinen, welche Möglichkeiten für den Trainingsbetrieb ab dem 15.05.2020 bestehen.
Die neue Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 08.05.2020 regelt insbesondere in § 6 bezüglich des Betriebs der gemeindlichen Sportstätten:
- Indoorsport ist weiterhin untersagt. Die Nutzung
der gemeindlichen Turnhalle oder von
Vereinsgebäuden sind damit grundsätzlich
ausgeschlossen.
- Kontaktfreier Outdoorsport (unter freiem Himmel)
ist ab dem 15. Mai 2020 auf öffentlichen und
privaten Sportanlagen für den Breiten- und
Freizeitsport erlaubt.
- Im Zusammenhang mit dem Sport unter freiem
Himmel ist es dann erlaubt, Gebäude zu betreten
zum Entnehmen und Zurückstellen von
Sportgeräten oder um WC-Anlagen zu benutzen.
Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sind
zu berücksichtigen.
- Ausdrücklich nicht gestattet ist jedoch die
Benutzung von anderen Sanitäreinrichtungen (z. B.
Duschen) oder Umkleiden.
- Ausnahmen von der Untersagung können in
begründeten Einzelfällen durch schriftliche
Genehmigung des Gesundheitsamtes des
Landkreises zugelassen werden.
Weitere Informationen können der Kreissportbund und Landessportbund bzw. die jeweiligen Landesverbände geben.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Mehr über
Weitere Meldungen
Winterfestmachung bei den Ruderern am 16.11.2024
Sa, 16. November 2024
Eröffnung der 55. Session des LCV
Fr, 15. November 2024