Bund und Länder einigten sich heute über Lockerungsmaßnahmen
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder haben sich heute für einen erheblichen weiteren Öffnungsschritt entschlossen, insbesondere um die Bildungschancen von jungen Menschen zu wahren, um den
wirtschaftlichen Schaden, den das Eindämmen des Virus verursacht, zu begrenzen und die freiheitseinschränkenden Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger auf das Notwendige zu begrenzen.
Konkret wurde u .a. folgendes vereinbart:
- in der Öffentlichkeit ist weiter ein Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.
- Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen.
- der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit den Angehörigen des eigenen sowie mit Personen eines weiteren Haushaltes möglich.
- eine Kontakt-App ( „contact tracing“) wird zur freiwilligen Nutzung bereitgestellt: Nutzer sollen so zügig zu erfahren, wenn sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten
- Die Schulen sollen schrittweise eine Beschulung aller Schüler unter Durchführung entsprechender Hygienemaßnahmen bzw. Einhaltung von Abstandsregeln ermöglichen. Diese betreffen sowohl den Unterricht, als auch das Pausengeschehen und die Schülerbeförderung. Die Wiederaufnahme des Unterrichts in Form von teilweisem Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler hat begonnen und soll in weiteren Schritten fortgesetzt
werden. Ziel ist, dass in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen bis zu den Sommerferien jede Schülerin und jeder Schüler einmal die Schule besuchen kann. Parallel dazu sollen digitale Unterrichtskonzepte und -angebote weiterentwickelt werden.
- die Kinderbetreuung wird durch eine flexible und stufenweise Erweiterung der Notbetreuung spätestens ab dem 11. Mai in allen Bundesländern eingeführt. Dabei wird sichergestellt, dass bis zu den Sommerferien jedes Kind am Übergang zur Schule vor dem Ende seiner Kita-Zeit noch einmal die Kita besuchen kann.
- Krankenhäuser, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen werden besonders geschützt, müssen aber eine soziale Isolation der Betroffenen vermeiden.
- Unternehmen muss auf der Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen. Nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden müssen vermieden werden, Hygienemaßnahmen sind umzusetzen. Wo immer dies umsetzbar ist, sollte Heimarbeit ermöglicht werden.
- alle Geschäfte können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen. Dabei ist wichtig, dass eine
maximale Personenzahl (Kunden und Personal) bezogen auf die Verkaufsfläche vorgegeben wird, die einerseits der Reduzierung der Ansteckungsgefahr in den Geschäften durch Sicherstellung von Abständen dient, aber auch darauf abzielt, den Publikumsverkehr im öffentlichen Raum und im ÖPNV insgesamt zu begrenzen.
- Der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wird wieder erlaubt.
- Der Spielbetriebes in der 1. und 2. Fußballbundesliga kann ab der zweiten Maihälfte fortgesetzt werden
- Gastronomie, Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen werden mit Auflagen auf der Grundlage von Hygiene- und Abstandskonzepten schrittweise wieder geöffnet
- Schrittweise wird auch der Betrieb von Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos mit Auflagen wieder möglich
- In Länderhoheit geprüft wird die Öffnung von Bars, Clubs, Diskotheken, Messen, Fahrschulen, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios, Fitnessstudios und Freizeitparks
- Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Gemeinde- und Schützenfeste bleiben voraussichtlich bis 31. August 2020 untersagt.
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