Coronabilanz PM: Maskenpflicht entfällt bei Menschen mit ärztlichem Attest
Im Landkreis Potsdam-Mittelmark sind nunmehr 440 (+ 2 zum Vortag) Personen als infiziert gemeldet. Es sind die meisten Fälle (137) in Werder (Havel) sowie in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Michendorf, Schwielowsee und Nuthetal zu verzeichnen. Es werden aktuell 82 (+ 0) der infizierten Personen stationär betreut.
Nach dem "Coronafall" einer Erzieherin der Kita Netzen sind bisher keine weiteren Fälle beim in Quarantäne befindlichen Personal und Kindern festgestellt worden.
Welcher Personenkreis kommt für einen Abstrich in Frage? Nach Rücksprache mit dem Hausarzt erfolgt eine Testung (u. a. im Krankenhaus Lehnin) generell entsprechend der epidemiologischen Falldefinition des Robert-Koch-Institutes, das heißt:
- wer Kontakt zu einem bestätigten Corona-Fall hatte und Symptome hat,
- wer aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist und Symptome hat
- wer eindeutige für Corona typische Symptome zeigt und durch Entscheidung des Arztes getestet werden muss.
Das Gesundheitsamt des Landkreises weist darauf hin, dass die angeordnete Maskenpflicht im Land Brandenburg für den ÖPNV und Verkaufseinrichtungen nicht für Personen gilt, die ein entsprechendes ärztliches Attest vorweisen können. Dieses Attest ist mitzuführen.
Angekündigte Lieferungen von weiteren Schutzausrüstungen seitens des Bundes sind seit dem 30.03.2020 in fünf Tranchen, zuletzt am 24.04.2020 eingetroffen – insbesondere bei Schutzkleidung besteht aber weiterer Bedarf. Unabhängig von diesen Teillieferungen war und ist der Landkreis aktiv bei der Akquise von Schutzausrüstungen und Atemschutzmasken, die eigenständig geordert werden. Inzwischen ist ausreichend Handdesinfektionsmittel als auch OP- und FFP 2 Masken vorhanden. Bei Bedarf können sich Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen und Kommunen im Feuerwehrtechnischen Zentrum melden. Mangelware sind weiterhin Pflegekittel und Schutzanzüge. Der Landkreis hat inzwischen weitere Lagerkapazitäten im Feuerwehrtechnischen Zentrum in Beelitz-Heilstätten für die großen Mengen an Material geschaffen.
Der Aufruf des Landkreises, Masken zu nähen bzw. zu spenden, wird aufrechterhalten. Der Landrat bedankt sich für die Unterstützung, denn inzwischen erreichten rund 800 genähte Masken das FTZ - und fanden bereits viele dankbare Abnehmer.
Dem Landkreis sind bereits mehr als 100 Anträge auf Ausnahmegenehmigung zur Eindämmungsverordnung zugegangen. Allerdings ist die Regelung in § 5 der Eindämmungsverordnung so getroffen worden, dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Tanzstudios sowie der Betrieb von Thermen, Wellnesszentren und ähnlichen Einrichtungen untersagt ist. Zusammenkünfte in Vereinen – unabhängig ob Sportverein oder sonstiger Verein - sind weiterhin verboten. Nicht untersagt ist aber der Zutritt auf das Vereinsgelände, wenn der Verein die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln garantieren kann. Das gemeinsame Training im Verein in Gruppen ist verboten, individueller Sport allein oder zu zweit ist zulässig, wenn der Verein auf dem Gelände das Abstandsgebot klar einhalten kann und über eine Ausnahmegenehmigung verfügt. Die Verordnung gilt einschließlich bis zum 8. Mai 2020.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Bild zur Meldung
Mehr über
Weitere Meldungen
Winterfestmachung bei den Ruderern am 16.11.2024
Sa, 16. November 2024
Eröffnung der 55. Session des LCV
Fr, 15. November 2024