Coronakrise: PM-Kontrolleure stoßen weitgehend auf Verständnis
Im Landkreis Potsdam-Mittelmark sind nunmehr 438 (+ 2 zum Vortag) Personen als infiziert gemeldet. Die Zahl der Verstorbenen im Landkreis hat sich gegenüber gestern nicht erhöht und blieb bei insgesamt 31 Menschen. Aktuell befinden sich 137 (Vortag: 151) Personen in (angeordneter) häuslicher Quarantäne. Die Zahl der Verdachtsfälle ist gestiegen und beträgt 2.210 (Vortag 2.174) Personen, davon wurden 407 (367 Vortag) negativ getestet, die restlichen sind in der Abklärung.
Am 24.04.2020 ist die Infektion eines Mitarbeiters des Rettungsdienstes im Kreis Potsdam- Mittelmark bestätigt worden, dieser befindet sich nun bereits in häuslicher Isolation. Obwohl der Betreffende – zunächst negativ getestet - bereits seit 10 Tagen nicht im Dienst gewesen ist, wurden alle Kolleginnen abgestrichen. Nach ersten Symptomen der Erkrankung wurde durch einen erneuten Abstrich die Covid-19-Infektion positiv bestätigt.
Am 23.04. war als erste im Landkreis die Kita in Netzen von einem Coronafall betroffen, in der eine Erzieherin positiv auf Corona-Viren getestet worden ist. Alle betroffenen Personen wurden vom Gesundheitsamt telefonisch kontaktiert und für die Kinder sowie ein sorgeberechtigtes Elternteil als auch für die Erzieherinnen eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Alle direkten Kontaktpersonen werden ermittelt und informiert. Es wurden von der Behörde bisher keine Abstriche angeordnet.
Der Aufruf des Landkreises, Masken zu nähen bzw. zu spenden, wird aufrechterhalten. Der Landrat bedankt sich für die Unterstützung, denn inzwischen erreichten rund 800 genähte Masken das FTZ - und fanden bereits viele dankbare Abnehmer. Die Freiwilligendienst-Koordinatorin des Landkreises – Steffi Wiesner - steht in diesen Fragen als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Sie nimmt entsprechende Wünsche entgegen und kann auch Sachspenden (z.B. Stoff) koordinieren- E-Mail: .
Die Einhaltung der Eindämmungsverordnung wird in Absprache mit den Kommunen durch mehrere Teams des Landkreises unterstützt. Insbesondere die Lockerungen der
Eindämmungsverordnung wurden ins Visier genommen. Das führte dazu, dass insbesondere auch Vereinssportanlagen wie Golf- oder Tennisplätze, die mit Genehmigung geöffnet sein dürfen, kontrolliert wurden. Es gab keine Beanstandungen. Die Kontrollteams stellten fest, dass allerorts mit großem Verständnis alle Anordnungen beachtete wurden.
Dem Landkreis sind bereits mehr als 100 Anträge auf Ausnahmegenehmigung zur Eindämmungsverordnung zugegangen. Allerdings ist die Regelung in § 5 der Eindämmungsverordnung so getroffen worden, dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Tanzstudios sowie der Betrieb von Thermen, Wellnesszentren und ähnlichen Einrichtungen untersagt ist.
Zusammenkünfte in Vereinen – unabhängig ob Sportverein oder sonstiger Verein - sind weiterhin verboten. Nicht untersagt ist aber der Zutritt auf das Vereinsgelände, wenn der Verein die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln garantieren kann. Das gemeinsame Training im Verein in Gruppen ist verboten, individueller Sport allein oder zu zweit ist zulässig, wenn der Verein auf dem Gelände das Abstandsgebot klar einhalten kann und über eine
Ausnahmegenehmigung verfügt. Die Verordnung gilt einschließlich bis 8. Mai 2020.
Das "Corona-Telefon" ist unter 03 38 41 / 91 111 von montags bis sonntags jeweils von 9-15 Uhr erreichbar.
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