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Abfallentsorgung auf Friedhöfen kann teuer werden

Die Friedhofsverwaltung bittet Besucher, den Friedhofs-Abfall besser zu sortieren bzw. sachgerecht zu entsorgen.

 

Laut dem  Paragraphen 5 der Kloster Lehniner Friedhofsatzung  dürfen Pflanzgefäße, Paletten oder ähnliche Abfallstoffe nicht auf Friedhöfen  deponiert werden. Zum Grünschnitt gehören ausschließlich kompostierbare organische Abfälle, wie z.B. Laub und Pflanzen. Pflanzliche Teile von Gestecken dürfen nur in den Abfallcontainern entsorgt werden, wenn sie von jeglichen „Restmüll“ wie Draht und Kunststoff und Bändern etc. befreit wurden.

 

Restmüll, Vasen, Gestecke, Grabschmuck, Glas, Draht, Tontöpfe und ähnliche Abfälle sowie Kränze und größere Blumengebinde mit Anhaftungen (Draht, Kunststoff, Bänder) müssen wieder mit nach Hause genommen und privat entsorgt werden, das betrifft auch die Ablageflächen an den Gemeinschaftsanlagen.

 

Wird der Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt, muss dieser von Hand nachsortiert werden. Grünabfälle, die mit Restmüll durchsetzt sind, lassen sich nicht kompostieren und müssen in die Müllverbrennung. Dadurch erhöhen sich die Kosten um ein Vielfaches. Im Endeffekt kann das dazu führen, dass die Friedhofsgebühren erhöht werden müssen. Deshalb bitten wir die Besucher der kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Kloster Lehnin, ihren Grünabfall in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen und den Restmüll privat zu entsorgen. Noch besser ist es, schon beim Einkauf auf die mögliche Vermeidung von Müll zu achten.

 

 

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Veröffentlichung

Di, 14. April 2020

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