Landkreis legt Bußgelder bis 25.000 Euro fest bei Verstoß gegen Eindämmungsverordnung
Der Landkreis gibt folgendes bekannt:
In Potsdam-Mittelmark werden auch in diesem Jahr die Osterfeuer ausfallen. Grund ist diesmal nicht die Trockenheit, sondern die Corona-Pandemie. Dies ergibt sich schon allein aus der Eindämmungsverordnung, die Menschenansammlungen über 2 Personen untersagt.
Ziel ist es in erster Linie auch weiterhin die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus zu vermeiden. Der Gesundheitsschutz steht in diesem Jahr vor der Tradition. Auch Familienverbände sollten sich an diese Regeln halten. Wenn es auch schwer fällt: Ostern kann es in diesem Jahr nur im kleinsten Kreis geben, denn auch Verwandtschaftsbesuche sollten unterbleiben.
In diesem Zusammenhang wird noch einmal darauf hingewiesen, dass zu den anstehenden Osterfeiertagen die Einhaltung der Eindämmungsverordnung verstärkt durch die kommunalen Ordnungsämter und die Polizei kontrolliert wird.
Wer sich dem entzieht, muss mit einem Bußgeld oder Strafen rechnen:
Bußgeld in Höhe von 50 bis 500 Euro
- für die Teilnahme an öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, die derzeit untersagt sind.
- für den Besuch eines Spielplatzes, Freizeitbads, Fitnessstudios oder ähnlichem, obwohl diese Stätten derzeit geschlossen sein müssen.
- wer andere Angebote von Sport- oder Bildungseinrichtungen wahrnimmt, die derzeit untersagt sind.
- wer mit Personen Kontakt hat, die nicht zum eigenen Haushalt gehören. Weiterhin gelten hier die Ausnahmen, etwa für Menschen, die andere pflegen.
Bußgeld in Höhe von 100 bis 1.000 Euro
- bei Verstößen gegen die aktuellen Besuchsregeln für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder andere Betreuungsangebote.
- bei Verstößen gegen die Einschränkungen, denen Rückkehrer aus Risikogebieten unterstehen.
Bußgeld in Höhe von 250 bis 2.500 Euro:
- bei Verstößen gegen die derzeitigen Regeln für Lieferdienste.
- wenn Träger von Notbetreuungseinrichtungen, die verschärften Hygiene- und Abstandsregeln unterliegen, nicht sicherstellen, dass diese eingehalten werden.
- wer gegen die Abstandsregel von 1,5 Metern in Warteschlangen verstößt oder zulässt, dass sich mehr als die erlaubten zehn Personen in Wartebereichen aufhalten oder der Mindestabstand verletzt wird.
- wer eine private oder öffentliche Veranstaltung organisiert, muss mit einem Bußgeld zwischen 500 und 2.500 Euro rechnen.
Bußgelder zwischen 1.000 und 10.000 Euro:
Richtig teuer werden Verstöße von allen, die in irgendeiner Weise Betreiber und Inhaber von Geschäften oder Einrichtungen oder Ausrichter von Events sind, die derzeit untersagt sind. Dazu gehören unter anderem, aber nicht nur:
- Ladenbetreiber im Einzelhandel, für die keine Ausnahmen gelten; Betreiber von Kultureinrichtungen oder anderen Vergnügungseinrichtungen; Betreiber von Sport- oder Wellnessstätten, der derzeit nicht geöffnet haben dürfen; Gaststätten und ähnliche, die sich nicht an die Einschränkungen bei der Bewirtung halten; Krankenhäuser, die Vorgaben im Umgang mit Covid-19 nicht einhalten, so wie es in der Verordnung der Landesregierung beschrieben ist.
Wer wiederholt gegen Bestimmungen verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen.
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