Ausgangsbeschränkungen im Land Brandenburg: was ist noch offen, was muss schließen?
Die Landesregierung Brandenburg hat am Sonntag die Beschränkungen noch einmal verschärft. Sie gelten vorerst einschließlich 5. April.
Untersagt wird das Betreten öffentlicher Orte. Ausnahmen sind u.a. zugelassen:
- Fahrten zum Arbeitsplatz und zurück,
- für Besuche bei (Tier)Ärzten und Physiotherapeuten soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist.
- für Einkäufe
- zur Abgabe von Blutspenden
- zum Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern
- für Sport und Bewegung im Freien
- zur Versorgung von Tieren
- zur Wahrnehmung unaufschiebbarer Termine bei Behörden und Anwälten
Erlaubt ist das Betreten der öffentliche Orte allerdings nur allein, in Begleitung der im jeweiligen Haushalt lebenden Personen oder einer nicht im jeweiligen Haushalt lebenden Person. Dabei gilt für alle Personen ein Mindestabstand von 1,5 Meter.
Gaststätten müssen schließen - es sind noch Liefer- und Abholdienste für Speisen möglich. Alle Handelseinrichtungen sind geschlossen, einschließlich Dienstleistungseinrichtungen wie Friseure oder Tattoo-Studios. Diese Vorgabe gilt vorerst bis zum 19. April.
Der Einkauf von Waren für den täglichen Bedarf ist weiter möglich. Die Geschäfte können auch sonntags und an Feiertagen zwischen 12 und 18 Uhr öffnen. Geöffnet bleiben weiterhin u. a.:
- Lebensmitteleinzelhandel
- Wochenmärkte
- Abhol- und Lieferdienste
- Getränkemärkte
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Drogerien
- Tankstellen
- Banken und Sparkassen
- Poststellen
- Waschsalons
- Zeitungsverkauf
- Bau- und Gartenmärkte
- Tierbedarfshandel
- Großhandel
Auch Dienstleister im medizinischen- und Gesundheitsbereich dürfen weiter öffnen. Handwerksbetriebe sind von den Einschränkungen nicht betroffen.
Reiterhöfe fallen als landwirtschaftliche Betriebe nicht unter die Einrichtungen, die für den Publikumsverkehr generell zu sperren sind.
Es steht in der Verantwortung der Betreiber, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, eine Weiterverbreitung von Coronaviren zu verhindern.
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