Bannerbild | zur StartseiteEhemaliges Zisterzienserkloster in Lehnin | zur StartseiteGrüne Weiden - Glückliche Tiere | zur StartseiteBadestelle am Emstaler Schlauch | zur Startseite
 

Ausgangsbeschränkungen im Land Brandenburg: was ist noch offen, was muss schließen?

Die Landesregierung Brandenburg hat am Sonntag die Beschränkungen noch einmal verschärft. Sie gelten vorerst einschließlich 5. April.

 

Untersagt wird  das Betreten öffentlicher Orte. Ausnahmen  sind u.a. zugelassen:

- Fahrten zum Arbeitsplatz und zurück,

- für Besuche bei (Tier)Ärzten und Physiotherapeuten soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist.

- für Einkäufe

- zur Abgabe von Blutspenden

- zum Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern

- für Sport und Bewegung im Freien

- zur Versorgung von Tieren

- zur Wahrnehmung unaufschiebbarer Termine bei Behörden und Anwälten

 

Erlaubt ist das Betreten der öffentliche Orte allerdings nur allein, in Begleitung der im jeweiligen Haushalt lebenden Personen oder einer nicht im jeweiligen Haushalt lebenden Person. Dabei gilt für alle Personen ein Mindestabstand von 1,5 Meter.

 

Gaststätten müssen schließen - es sind noch Liefer- und Abholdienste für Speisen möglich. Alle Handelseinrichtungen sind geschlossen, einschließlich Dienstleistungseinrichtungen wie Friseure oder Tattoo-Studios. Diese Vorgabe gilt vorerst bis zum 19. April.

 

Der Einkauf von Waren für den täglichen Bedarf ist weiter möglich. Die Geschäfte können auch sonntags und an Feiertagen zwischen 12 und 18 Uhr öffnen. Geöffnet bleiben weiterhin u. a.:

- Lebensmitteleinzelhandel

- Wochenmärkte

- Abhol- und Lieferdienste

- Getränkemärkte

- Apotheken

- Sanitätshäuser

- Drogerien

- Tankstellen

- Banken und Sparkassen

- Poststellen

- Waschsalons

- Zeitungsverkauf

- Bau- und Gartenmärkte

- Tierbedarfshandel

- Großhandel

 

Auch Dienstleister im medizinischen- und Gesundheitsbereich dürfen weiter öffnen. Handwerksbetriebe sind von den Einschränkungen nicht betroffen.

 

Reiterhöfe fallen als landwirtschaftliche Betriebe nicht unter die Einrichtungen, die für den Publikumsverkehr generell zu sperren sind.

Es steht in der Verantwortung der Betreiber, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, eine Weiterverbreitung von Coronaviren zu verhindern.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 23. März 2020

Mehr über

Weitere Meldungen

Termine

kalender 

Onlineterminvergabe

Rathaus Kloster Lehnin

Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin

 

Telefon   (03382) 7307 - 0
Telefax   (03382) 7307 - 62

E-Mail     

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten 

 

Mo  09:00–12:00 Uhr
Di   

09:00–12:00 Uhr

15:00–18:00 Uhr

Mi   geschlossen*
Do   

07:30–12:.00 Uhr

14:00–16:00 Uhr

Fr   geschlossen*
 * Onlineterminvergabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung

Deutsche Kreditbank (DKB)
IBAN:
DE23 1203 0000 0000 4012 99
 

Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS)
IBAN:  
DE73 1605 0000 3622 6602 78
 

Zahlungsempfänger:
Gemeinde Kloster Lehnin

 

Verwendungszweck: 
Kassenzeichen bzw. Zahlungsgrund