Entwurf einer neuen Kitabeitrags-Satzung
Das Kitagesetz des Landes erforderte eine Überarbeitung der gemeindlichen Kitabeitrags- und Ganztagssatzung. Die jetzigen Satzungen bestehen seit dem Jahre 2007. Elternvertreter, Verwaltung, Leitungen der Kitas und Integrierter Tagesbetreuung (ITB) sowie Gemeindevertreter diskutierten in vier Sitzungen unter Moderation der Fachdienstleiterin des Landkreises PM, Regina Thinius, den Entwurf.
Am 03.12.2019 ist dieser Entwurf während der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse "Soziales und Schule" und "Finanzen und Personalentwicklung" öffentlich vorgestellt worden.
Der Entwurf sieht vor, dass es künftig eine Satzung für Kita und ITB mit einem eindeutigen Einkommensbegriff (Nettoeinkommen, d. h. abzüglich aller zu entrichtenden Steuern, Sozialbeiträge, Werbungskosten, gesetzlich vorgeschriebener öffentlicher und privater Versicherungen o. ä.) gibt.
Bei gleichbleibenden Einnahmen der Gemeinde sollen sozialverträgliche Beiträge durchgesetzt werden. 63 % der Eltern würden nach der neuen Satzung weniger zahlen. Dies betrifft insbesondere Eltern mit wenig Einkommen sowie mit mehreren Kindern.
Dadurch würde dem gesetzlich vorgegebenen Kriterium einer sozialverträglichen Staffelung noch besser entsprochen. Beispielsweise würden Eltern mit einem monatlichen Einkommen bis 1667 Euro künftig beitragsfrei gestellt werden.
Eltern mit einem Einkommen von 3.500 Euro zahlen heute für ihre zwei Kinder bei einer Betreuung bis 9 Stunden in der Krippe 229 Euro und künftig dann 194 Euro.
Der Höchstbeitrag bei einem Einkommen ab 5.768 Euro beträgt bei zwei Kindern künftig maximal 420 Euro.
Frühstück und Vesper sollen - entsprechend dem Gesetzesauftrag - in den Einrichtungen angeboten werden. Die Kosten hierfür wären im Beitrag enthalten.
In den ITB's wäre künftig halbjährig eine Kündigung des Betreuungsvertrages möglich.
Um die finanziellen Belastungen für betroffene Eltern abzufedern, ist eine Übergangsregelung bis Ende des Jahres 2020 vorgesehen. Die Elternbeiträge würden ggf. max. um 80 Euro pro Monat erhöht werden.
In Kraft treten soll die neue Satzung am 1. April 2020 und für ITB`s (Integrierte Tagesbetreuung) zum Schuljahresbeginn am 1. August 2020.
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