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Ablesung der Wasserzähler im Verbandsgebiet des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Werder-Havelland

Hinweis auf die beabsichtigte Umstellung auf monatliche Abschlagszahlungen

 

Werte Kundinnen und Kunden,

 

auch in diesem Jahr erhalten Sie zur Durchführung der Selbstablesung der Wasserzähler mit der Post ein Anschreiben inklusive einer perforierten Selbstablesekarte mit der Bitte, ihren Wasserzählerstand zu melden. Anschließend haben sie wie gewohnt verschiedene Möglichkeiten, ihren Verbrauch zu melden: Die Ablesekarte kann ausgefüllt zurückgesendet oder der Stand kann telefonisch bzw. per E-Mail/Fax gemeldet werden. 

 

Als zusätzlichen Service bieten wir wieder die komfortable und zeitsparende Onlineablesung an. Diese können Sie nach Erhalt des o. g. Schreibens jederzeit online nutzen und sparen sich den Weg zum Briefkasten. Sie rufen vielmehr über die Internetseite des WAZV (www.wazv.de) das Portal Onlineablesung auf und haben die Möglichkeit, auf schnellstem Wege und bequem vom heimischen PC oder mobil von Smartphone und Tablet aus Ihren Zählerstand an die Verwaltung zu übermitteln. Sie benötigen lediglich Ihre Kundennummer oder Ihren Nachnamen sowie Ihre Zählernummer(n). Ihre Daten werden selbstverständlich verschlüsselt und für Dritte nicht einsehbar über eine gesicherte Internetverbindung übertragen. Der WAZV bedankt sich bereits im Voraus für die Mitwirkung und bittet um termingerechte Erledigung.

 

Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass wir auf vielfachen Wunsch unserer Kunden sowie zur Optimierung betriebsinterner Prozesse ab 2019 beabsichtigen, die Zahlungsweise für unterjährige Abschlagszahlungen von bisher zweimonatliche auf monatliche Abschlagszahlungen umzustellen. Bisher gab es fünf Abschlagszahlungen, die jeweils zum 15.03., 15.05., 15.07., 15.09. und 15.11. zur Zahlung fällig waren. Zukünftig wird der WAZV insgesamt zehn Abschlagszahlungen erheben, die jeweils zum 15. der Monate März bis Dezember fällig werden. Im Januar und Februar werden keine Abschlagszahlungen angefordert, da in diesen Monaten die jährliche Endabrechnung erstellt und fällig wird. Auf Grundlage dieser Endabrechnung wird die Höhe der Abschläge jedes Jahr neu festgesetzt. Die neuen Fälligkeitstermine für das Jahr 2019 können der Jahresendabrechnung für das Jahr 2018 entnommen werden, die Mitte Januar 2019 versendet wird.

 

Bei Kunden, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die Abschlagsbeträge automatisch zu den neuen Abschlagsterminen von Ihrem Bankkonto abgebucht. Kunden, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bitten wir, eventuelle Daueraufträge bei der Bank entsprechend zu ändern.

 

Bei Fragen rund um die Ablesung Ihres Wasserzählers sowie zur Umstellung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter der Telefonnummer 03327 7375-17/-12 oder per E-Mail gerne zur Verfügung.

 

gez. Gärtner
Geschäftsführerin
 

Wasser- und Abwasserzweckverband Werder-Havelland
Am Markt 13 A
14542 Werder (Havel)
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Mi, 14. November 2018

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