Bürgerbeteiligung in der Gemeinde Kloster Lehnin
In verschiedenen Fällen (wie beispielsweise Einwohnerversammlungen, Einwohnerfragestunden bei gemeindlichen Sitzungen und Bürgerbegehren), sind schon jetzt die Einwohner berechtigt, sich an politischen Entscheidungen in unserer Gemeinde zu beteiligen. Die Gemeinde Kloster Lehnin möchte in Zusammenhang mit einer gesetzlichen Neuregelung die Formen der Beteiligung gerne ausbauen und bittet daher um Ihre Hinweise und Anregungen, die in eine noch in diesem Jahr zu erlassende Bürgerbeteiligungssatzung einfließen sollen.
So wäre z.B. denkbar, dass von der Gemeindevertretung bestätigte, geplante bzw. vom Bürgermeister festgelegte Maßnahmen auf einer Vorhabenliste im Amtsblatt und auf der Homepage veröffentlicht werden, wenn diese im wesentlichen öffentlichen Interesse der Einwohnerschaft liegen (z.B.: viele betroffene Personen, hohe politische Bedeutung, großes Konfliktpotential, ortsbildprägende Maßnahmen).
Ihre Hinweise und Vorschläge, wie die Gemeinde Kloster Lehnin künftig mit Anregungen aus allen Alters- und Interessengruppen der Einwohnerschaft umgehen soll, richten Sie bitte schriftlich bis zum 16.11.2018 an das Rathaus Lehnin, Friedensstr. 3, 14797 Kloster Lehnin oder per E-Mail an: wahlen@lehnin.de
gez.
Brückner
Bürgermeister
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