Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste
Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Kloster Lehnin für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel und den Strafkammern des Landgerichts Potsdam.
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 21.08.2018 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Potsdam und das Amtsgericht Brandenburg an der Havel gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
03.09.2018 bis 13.09.2018
zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:
Rathaus der Gemeinde Kloster Lehnin, Friedensstr. 3, 14797 Kloster Lehnin, Zimmer 1.11, Sprechzeiten:
Montag 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 07.30 – 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag nach Vereinbarung
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll (Rathaus, Friedenstr. 3, 14797 Kloster Lehnin, Zimmer 1.11) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Kloster Lehnin, 27.08.2018
gez. Brückner
Bürgermeister
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