Geflügelpestvirus bei einem weiteren Wildvogel im Raum Stadt Havelsee nachgewiesen
In Potsdam-Mittelmark ist am 10.01.2017 bei einem verendeten Wildvogel (Gans) der Geflügelpesterreger H5N8 nachgewiesen worden.
Durch das Veterinäramt sind die in der Geflügelpest- Verordnung bei Verdacht auf Wildgeflügelpest vorgesehenen Maßnahmen eingeleitet worden. Dazu gehört die Einrichtung des Sperrbezirkes und des Beobachtungsgebietes um den Fundort des infizierten Wildvogels. In diesen Gebieten gelten Beschränkungen für Geflügelhaltungen. Geflügel darf für die Dauer von 21 Tagen im Sperrbezirk und 15 Tagen im Beobachtungsgebiet nicht verbracht werden. Gewerbsmäßige Geflügelbestände im Sperrbezirk werden regelmäßig klinisch untersucht. Falls notwendig werden auch Proben für weitergehende Laboruntersuchungen entnommen.
Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete und die Tierseuchenrechtlichen Verfügungen sind auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen informiert.
Im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet haben Halter von Hunden und Katzen sicherzustellen, dass diese nicht frei herumlaufen. In den ausgewiesenen Restriktionsgebieten ist darüber hinaus die Jagd auf Federwild verboten.
Für alle Geflügelhaltungen gelten auf Grund einer Eilverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft besondere Biosicherheitsmaßnahmen. So müssen neben gewerblichen Geflügelhaltern auch Hobbyhalter sicherstellen, dass
- die Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind,
- die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden. Die verwendete Schutzkleidung ist nach Verlassen des Stalls unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren oder unschädlich zu beseitigen.
- eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird.
Die Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin gebeten, vermehrte Totfunde von Wildvögeln insbesondere Wasser- und Raubvögel dem Veterinäramt zu melden.
Geflügelhalter, die ihre Bestände bisher nicht dem Veterinäramt gemeldet haben, müssen dieses unverzüglich nachholen.
Bislang keine Übertragung von H5N8 auf den Menschen bekannt
Bisher sind keine Infektionen des Menschen mit H5N8-Viren bekannt. Eine Übertragung des Virus über infizierte Lebensmittel ist nach Einschätzung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) „theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich“. Gleichwohl empfiehlt das BfR grundsätzlich die Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten zu beachten.
gez. Hurttig
Amtstierarzt
Pressemitteilung:
Landkreis Potsdam-Mittelmark
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