Bürgermeister berichtet zur gemeindeeigenen Entwicklungs-, Verwaltungs- und Grundstücks GmbH
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Kloster Lehnin,
die jüngste Presseberichterstattung warf einige Fragen auf, wie es sich mit unserer GmbH verhält. Wegen der Bedeutsamkeit der Angelegenheit wähle ich diesen Weg, um Sie umfassend zu informieren. Gern können Sie mich bei weitergehenden Fragen hierzu auch kontaktieren.
Die Gemeinde Kloster Lehnin hat keine Geheimnisse. Sie gestaltet für die am 07.01.2016 notariell beurkundete, privatrechtliche und zu 100% gemeindeeigene Entwicklungs-, Verwaltungs- und Grundstücks GmbH im Einvernehmen mit dem Geschäftsführer den Prozess zur personellen Besetzung der Geschäftsführung und Gremien in der GmbH offen und transparent. Alle Fraktionen sind an der Entscheidungsfindung beteiligt.
Die Gemeinde und die GmbH bieten zur Nachvollziehbarkeit dieser Aussagen den Kloster Lehninerinnen und Lehninern Akteneinsicht an. Diese ist möglich am 06.12.2016, 16:00 bis 18:00 Uhr, im Rathaus.
Aktuelle Presseanfragen zur o. a. GmbH sind soweit wie möglich beantwortet worden. Zur besseren Nachvollziehbarkeit sind diese Zeilen nachgefügt:
- Beschlussvorlage des öffentlichen Teils der Sitzung der Gemeindevertretung vom 11.10.2016
- Presseanfrage und Antwort des Bürgermeisters vom 10.11.2016
- Erklärung des Geschäftsführers der GmbH vom 15.11.2016
Es ist öffentlich unterrichtet worden, dass Herr Meske Geschäftsführer der GmbH ist.
Seit der Gründung der GmbH und bis zum 14.07.2016 war der ehemalige Bürgermeister, Herr Kreykenbohm, Geschäftsführer. Anschließend war ich es bis zum 20.09.2016.
Den Geschäftsführer bestellt der Aufsichtsrat bzw. er beruft diesen ab. Die Verantwortung geht unmittelbar mit dem Beschluss des Aufsichtsrates auf den Geschäftsführer über und nicht erst mit der Eintragung in das Handelsregister. Für die Beantragung und den Vollzug der Eintragung sind wenige Monate keine Seltenheit.
Bei der Entwicklung eines ehemaligen Kasernengeländes bestehen grundsätzlich nicht kalkulierbare und oft erhebliche Risiken sowie großer Koordinierungsbedarf. Deshalb ist die o. a. GmbH gegründet worden. Im Übrigen war dies eine Empfehlung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.
Sitz der Gesellschaft ist derzeit das Rathaus in der Gemeinde Kloster Lehnin. Der künftige Sitz wird am Standort in Damsdorf sein. Allerdings sind die notwendigen Räume und Erschließungen noch nicht umgesetzt. Insofern nutzen die Angestellten der GmbH gegenwärtig das Rathaus.
Herr Kreykenbohm ist seit seinem Ausscheiden nicht mehr für die Gemeinde Kloster Lehnin tätig, sondern arbeitet ausschließlich in Teilzeit für die GmbH.
- Auszug aus der Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung vom 11.10.2106
Beratungsgegenstand:
Bestellung von Mitgliedern und 1. Stellvertretern in die Gesellschafterversammlung sowie in den Aufsichtsrat der Entwicklungs-, Verwaltungs- und Grundstücks GmbH
Erläuterungen:
Am 20.09.2016 wurde Herr Manfred Meske zum ehrenamtlichen Geschäftsführer der Entwicklungsgesellschaft berufen. Die Gemeinde wird ab dem gleichen Zeitpunkt wieder durch den Bürgermeister in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat vertreten.…
Gesellschafterversammlung, |
1.Stellvertreter des: |
BM Herr Uwe Brückner | Herr Berthold Satzky |
Herr Kevin Bolz | Herr Joachim Steffenhagen |
Herr Udo Wernitz | Herr Horst Juchert |
Herr Ralf Kähne | Herr Harry Grunert |
Herr Eckard Zorn | Herr Wolfgang Koßmehl |
Herr Dr. Andreas Bernig | Frau Romy Schneider |
Aufsichtsrat, | 1. Stellvertreter |
BM Herr Uwe Brückner | Frau Dagmar Keding |
Herr Frank Niewar | Herr Dirk Baatzsch |
Herr Stefan Behrendt | Herr Frank Wetzel |
Herr Reinhard Siegel | Herr Klaus Perle |
Herr Peter Kamolz | Herr Dr. Andreas Bernig |
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Nachfolge des Herrn Manfred Meske durch Herrn Udo Wernitz als Mitglied in die Gesellschafterversammlung.
- Die jeweiligen 1. Stellvertreter werden wie in der Aufstellung dargestellt bestätigt.
Diese Vorlage ist in der Sitzung einstimmig angenommen worden.
- Presseanfrage vom 04.11.2016, 12:04 Uhr
„Sehr geehrter Herr Brückner,
dem Handelsregisterauszug entnehmen wir, dass Geschäftsführer der Entwicklungs-, Verwaltungs- und Grundstücks GmbH, Kloster Lehnin, Friedensstraße 3, 14797 Kloster Lehnin, seit dem 16.6.2016 Herr Bernd Kreykenbohm ist, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Herr Manfred Meske ist dort nicht vermerkt. Wir haben in der Redaktion über das Thema gesprochen und Herr … hat dabei auch das wiedergegeben, was Sie und Herr Kreykenbohm ihm zur Erklärung gesagt haben.
Gleichwohl bleiben Fragen, um deren Beantwortung wir im Laufe dieses Tages bitten.
Warum bekleidet Herr Kreykenbohm diese Position?
Auf welche Weise gelangte Herr Kreykenbohm auf diese Position?
Warum hat die Gemeinde Kloster Lehnin trotz Nachfragen nicht kommuniziert, wer Geschäftsführer der oben genannten Gesellschaft ist?
Wer wurde darüber informiert? Warum wurde der Sachverhalt trotz offenkundiger Relevanz der Öffentlichkeit verschwiegen?
Warum hat die Gemeinde trotz der Geschäftsführung durch Herrn Kreykenbohm Herrn Meske zum „ehrenamtlichen Geschäftsführer“ der oben genannten Gesellschaft berufen?
Warum diese Konstruktion? Worin liegt der Sinn? Was sind dessen Aufgaben und auf welcher gesellschaftsrechtlichen Grundlage übt Herr Meske sie aus?
Erfolgt eine Abberufung Herrn Kreykenbohms als Geschäftsführer?
Wie ist die Aufgaben- und Kompetenzenverteilung zwischen Herrn Kreykenbohm und dem „ehrenamtlichen“ Geschäftsführer geregelt? Wo ist die Aufgabenteilung niedergelegt? (Falls dies in der Satzung niedergelegt ist, bitten wir um ein Exemplar).
Warum ist Herr Meske nicht befugt, über seine Tätigkeit als Geschäftsführer Auskunft zu geben, wie er sich beeilte, … zu versichern?
….“
Antwort des Bürgermeisters am 04.11.2016, 14:41 Uhr
„Sehr geehrter Herr …,
danke für Ihre Fragen, die ich wie folgt beantworte:
Herr Kreykenbohm war seit Gründung der in Rede stehenden Gesellschaft bis zu seiner Abberufung durch den Aufsichtsrat im Juli diesen Jahres Geschäftsführer. Die Eintragung im Handelsregister (16.06.2016) ist den damit im Zusammenhang stehenden Abläufen (z. B. notarieller Antrag und tatsächlicher Eintrag im Handelsregister) geschuldet. Insofern ist festzustellen, dass Ihre Vermutung, dass Herr Kreykenbohm weiterhin die Geschäftsführung inne hat, nicht zutreffend. Der Vollständigkeit wegen sei erwähnt, dass die Verantwortung auf den Geschäftsführer bereits mit der Beschlussfassung des zuständigen Aufsichtsgremiums übergeht und nicht erst mit dem Zeitpunkt des Eintrags in das Handelsregister.
Wie heute gegenüber Herrn …erklärt worden ist, wurde Herr Meske durch den für derartige Fragen zuständigen Aufsichtsrat der Gesellschaft zum Geschäftsführer bestellt. Die Eintragung in das Handelsregister ist initiiert. Dadurch wird letztlich die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeit hergestellt. Im Übrigen ist hierzu anzumerken, dass zur jeweiligen Geschäftsführung (z. B. Herr Kreykenbohm und Herr Meske) in öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung Kloster Lehnin berichtet worden ist. Insoweit lagen diese Informationen bereits vor Eintrag im Handelsregister der Öffentlichkeit vor. Ebenfalls ist die Bestellung von Mitgliedern in die Gremien der GmbH in öffentlichen Sitzungen erfolgt.
Die Aufgaben eines Geschäftsführers sind im Gesellschaftervertrag benannt, so auch vorliegend. Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich auf Inhalte aus privatrechtlichen Verträgen hier nicht eingehen kann und werde.
Nachfragen von Frau … am 12.10.2016 zur GmbH sind durch die Gemeinde Kloster Lehnin beantwortet worden. Weitere Nachfragen …, z. B. zur Geschäftsführung, sind mir nicht bekannt. Hätten sie mir vorgelegen, wären sie auch beantwortet worden, da dieser Fakt für mich kein Geheimnis darstellt.
Die Informationen zu internen Angelegenheiten werden in den Sitzungen der entsprechenden Gremien der Gesellschaft gegeben. Dort werden auch die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Dies betrifft auch die Abberufung und Bestellung von Geschäftsführern.
Im Zusammenhang mit einer Beschäftigung des ehemaligen Bürgermeisters erfolgte ebenfalls eine entsprechende Befassung durch das zuständige Gremium der GmbH. Herr Kreykenbohm wird wegen seiner profunden Kenntnisse als besonders geeignet angesehen, um Aufgaben für die GmbH wahrzunehmen. Dies erfolgt nicht in Vollzeit und nicht als Geschäftsführer!
Da alle Fraktionen innerhalb der Gemeindevertretung in den gesellschaftlichen Gremien vertreten sind, liegen die Informationen der Kommunalpolitik in Kloster Lehnin auch vor. Ich möchte im Übrigen auf die rechtliche Grundlage hinweisen, dass in einschlägigen Gesetzen die Verschwiegenheit bezüglich vertraulicher Angaben und Geheimnisse geregelt sind. Dazu zählen in meinen Augen auch privatrechtliche Verträge.
Selbstverständlich ist ein Geschäftsführer befugt, Auskünfte und Erklärungen für die Gesellschaft zu geben. Hier ist nicht bekannt, dass Herr Meske … Gegenteiliges geäußert haben soll. Allenfalls dürfte es sich um ein Missverständnis handeln, da ihm nicht immer alle Details unmittelbar vorliegen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Kürze die erforderlichen Antworten habe geben können und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
…“
- Erklärung des Geschäftsführers der Entwicklungs-, Verwaltungs- und Grundstücks GmbH
Der Gesellschaftsvertrag ist mit der Kommunalaufsicht abgestimmt sowie durch die Gemeindevertretung im Dezember 2015 einstimmig beschlossen worden.
Die GmbH wirkt zum Wohle der Gemeinde, um den Kasernenstandort in Damsdorf mit den bestehenden Gebäuden i. S. eines Gewerbestandortes zu verwalten, zu vermarkten und zu entwickeln.
In der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat sind für mich in der Öffentlichkeit anerkannte und für ihr Engagement in und für die Gemeinde bekannte Persönlichkeiten. Deshalb habe ich mich gern dieser Verantwortung gestellt, da uns alle der Wille eint, in kürzester Zeit und mit möglichst geringem finanziellem Aufwand, Firmen anzusiedeln. In der Gemeindevertretung ist am 11.10.2016 berichtet worden, dass ich Geschäftsführer bin.
Aus diesem Grund ist auf eine teure Ausschreibung und Anstellung eines Geschäftsführers verzichtet worden. Zur Aufgabenerfüllung benötigt die GmbH aber weiteres Personal. Dadurch wird gleichzeitig die Gemeinde entlastet, die vorübergehend das Gebäudemanagement und die Vertragsangelegenheiten übernommen hatte.
Der Aufsichtsrat war sich darüber einig, dass Herr Kreykenbohm aufgrund seiner Fähigkeiten und Kenntnisse besonders geeignet ist, um Aufgaben in der GmbH wahrzunehmen. Warum sollte man auf Insiderkenntnisse, das Wissen und Erfahrungen sowie Kontakte verzichten?
Herr Kreykenbohm wollte für die GmbH zunächst nicht tätig sein, weil er genau diese -aus meiner Sicht öffentliche Stimmungsmache gegen ihn und die Gemeinde Kloster Lehnin- befürchtet hatte. Es musste mit ihm diskutiert werden, damit er andere Angebote ausschlug und sich für die GmbH entschied.
Herr Kreykenbohm ist ab 01.09.2016 zunächst auf 450 €-Basis bei der GmbH beschäftigt worden. Dieses Arbeitsverhältnis wurde aufgrund der Aufgabenfülle inzwischen in ein Teilzeitverhältnis umgewandelt. Vertragsbestandteil ist ferner die zur Verfügungstellung eines Dienstfahrzeuges.
Ferner wurde ab 01.10.2016 eine Vollzeitkraft der Gemeinde Kloster Lehnin übernommen und in der GmbH angestellt.
Die die GmbH betreffenden Presseanfragen sind im Einvernehmen mit der GmbH durch die Gemeinde Kloster Lehnin beantwortet worden. Eine Nachfrage, wer Geschäftsführer ist, war im letzten halben Jahr nicht dabei.
gez.
Manfred Meske
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