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Straßenbauvorhaben Ausbau Deichstraße – OT Lehnin

Für die Deichstraße erfolgt ein grundhafter Straßenausbau mit einer Ausbaubreite von 4,75 m. Die Fahrbahn wird einseitig durch ein Rundbord (tiefliegender Rand) mit 3,00 cm Auftritt und gegenüberliegend durch ein Tiefbord eingefasst. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über ein zum Rundbord gerichtetes Gefälle.

Im Ergebnis des Baugrundgutachtens wurde u.a. festgestellt, dass der anstehende Boden eine schlechte Versickerungsfähigkeit hat. Daher ist eine Zwangsentwässerung für das anfallende Niederschlagswasser erforderlich. Nur für den Bereich von Einmündung Beelitzer Straße bis zum Hochpunkt bei Deichstraße 5 wird das Niederschlagswasser in unter der Fahrbahn liegende Kiesrigolen abgeleitet. Die Rigolen sind in regelmäßigen Abständen angeordnet und entsprechend des anfallenden Regenwassers dimensioniert.

Für den Abschnitt zwischen Deichstraße 6 bis Hasenkampstraße wird das Oberflächenwasser in einen neu zu bauenden Regenwasserkanal abgeleitet.

Der Fahrbahnoberbau wurde anhand des vorliegenden Baugrundgutachtens sowie gemäß dem geltenden Regelwerk, der RStO 12, ermittelt. Die ermittelte Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus beträgt. 47 cm. Die 4,75 m breite Fahrbahn wird als Mischverkehrsfläche angeordnet. Als Oberflächenbefestigung ist Betonsteinpflaster geplant.

Es münden zwei Straßen in die Deichstraße. Eine Straße (zwischen Haus-Nr. 16 und 18) wird nur im Bereich der Einmündung befestigt bzw. angepasst. Die Stichstraße (zwischen Haus-Nr. 20 und 22A) wird mit einer Breite von 3,0 m befestigt. Die Entwässerung erfolgt über im Seitenbereich zu errichtende Mulden. Das Muldenvolumen ist der nicht versickerungsfähigen Fläche entsprechend dimensioniert.

 

Erfahrungsgemäß sind bei Straßenbaumaßnahmen Beeinträchtigungen aus der Natur der Sache heraus nicht auszuschließen. Es wird versucht, die Sperrungen auf ein Minimum zu reduzieren. Wir bitten um Verständnis, dass aus technischer und technologischer Sicht keine dauerhafte bzw. vollumfängliche Erreichbarkeit einzelner Grundstücke gewährleistet werden kann.

 

Für die Teileinrichtungen Oberflächenentwässerung und Fahrbahn werden die Anlieger, deren Grundstücke durch die bauliche Maßnahme einen wirtschaftlichen Vorteil erhalten, gemäß § 8 KAG i. V. mit der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Kloster Lehnin vom 09.11.2004, zuletzt geändert am 01.11.2011, zu einem Beitrag herangezogen. Die Hasenkampstraße hat die Klassifizierung einer Anliegerstraße, lt. Satzung tragen die Anlieger 70% der umlagefähigen Kosten.

 

vorgesehenes Bauende: Januar 2017

 

Auftraggeber:

Gemeinde Kloster Lehnin

Friedensstraße 3

14797 Kloster Lehnin

Sachbearbeiter: Herr Hoffmann

Tel.: 03382/7307-0

Fax: 03382/730762

E-Mail: kontakt@lehnin.de

 

Bauüberwachung:

BEV Ingenieure GmbH

Am Amtsgarten 10

15711 Königs Wusterhausen

Tel.: 03375/46986–0

Fax: 03375/4698686

E-mail: mail@bev-ing.de

 

Auftragnehmer:

Tiefbau        

Beschorner und Otto GmbH

Mötzower Landstr. 57

14776 Brandenburg/Havel

Tel.: (03381) 2610-0

Fax: (03381) 2610-19

E-Mail: info@beschorner-und-otto.de

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Di, 04. Oktober 2016

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