Besonderer Service beim Einwohnermeldeamt
Seit dem 29. August 2016 gibt es einen Fotoautomaten vor dem Büro des Einwohnermeldeamtes der Gemeinde Kloster Lehnin, OT Lehnin, Friedensstraße 3.
Da es seit kurzer Zeit innerhalb der Gemeinde keine Möglichkeit mehr gibt, beim Fotografen Bilder anfertigen zu lassen, hat die Gemeindeverwaltung schnell reagiert und einen Fotoautomaten der Firma Fotofix aufstellen lassen:
Ob biometrische Lichtbilder für den Personalausweis, Reisepass oder Führerschein, Porträts zum Bewerben oder einfach nur mal eben einen Schnappschuss zur Erinnerung oder zum Verschenken, der Fotoautomat ist für all dies nutzbar.
Die mehrsprachige und intuitive Benutzerführung erleichtert zudem die Bedienung des Automaten. Langes Warten auf das Bild gehört aufgrund der Druckgeschwindigkeit von unter 30 Sekunden ebenfalls der Vergangenheit an.
Information für Eltern:
Das Einwohnermeldeamt empfiehlt, weiterhin biometrische Lichtbilder von Säuglingen oder Kleinkindern bei einem Fotografen machen zulassen.
Kinderreisepass
Kurzinformationen
Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen.
Manche Länder haben zusätzliche Einreise-Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für Ihre Reise brauchen. Informationen dazu erhalten Sie zum Beispiel bei Ihrem Reise-Veranstalter oder beim Reise-Ratgeber des Auswärtigen Amtes.
Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie eine Express-Herstellung beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig. Dafür müssen Sie mehr bezahlen. Wenn selbst die Express-Herstellung nicht mehr rechtzeitig möglich ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen.
Der normale Reisepass hat 24 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen:
Deutsche Staatsangehörigkeit
Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) in der Gemeinde Kloster Lehnin
Das persönliche Erscheinen des Antragstellers (auch bei unter 18 Jährigen) ist immer notwendig.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können nur die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind meistens die Eltern.
Ein vorläufiger Reisepass kann nur im Ausnahmefall ausgestellt werden, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Express-Passes nicht mehr ausreicht. Nachweise über eine unmittelbar bevorstehende Reise sind vorzulegen (z.B. Reisevertrag, Flugtickets o.ä.).
Gültigkeit:
Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 6 Jahre
Reisepass ab 24. Lebensjahr: 10 Jahre
vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Rechtsgrundlagen
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Notwendige Unterlagen
ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis/Reisepass)
ein aktuelles, biometrisches Passfoto
falls vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr alter Reisepass
bei Anträgen eines gesetzlichen Vertreters für ein Kind: schriftliche
Zustimmung des anderen gesetzlichen Vertreters (dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine sorgeberechtigt sind oder falls beide Elternteile anwesend sind.)
Fristen
ohne Express-Antrag: etwa 3 bis 4 Wochen
mit Express-Antrag: höchstens 4 Werktage, wenn Sie den Antrag bis 11 Uhr im Einwohnermeldeamt stellen.
Kosten
wenn Sie jünger als 24 Jahre sind: 37,50 €
wenn Sie 24 Jahre oder älter sind: 59,00 €
Falls die Gemeinde Kloster Lehnin nicht Ihr Haupt-Wohnsitz ist, verdoppelt sich diese Gebühr.
für einen Express-Antrag: zusätzlich 32,00 €
für einen Reisepass mit 48 Seiten: zusätzlich 22,00 €
Weitere Informationen
Veröffentlichung
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