Straßenbauvorhaben Ausbau Hasenkampstraße – OT Lehnin
Baubeschreibung
Für die Hasenkampstraße erfolgt ein grundhafter Straßenausbau mit einer Ausbaubreite von 4,75 m. Die Fahrbahn wird einseitig durch ein Rundbord (tiefliegender Rand) mit 3,00 cm Auftritt und gegenüberliegend durch ein Tiefbord eingefasst. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über ein zum Rundbord gerichtetes Gefälle. Aufgrund der geländespezifischen Eigenschaften der Hasenkampstraße erfolgt bei Bau/km 0+300,000 ein Gefällewechsel. Somit kann die Straße dem natürlichen Verlauf angepasst werden.
Das Regenwasser wird über am Rundbord angeordnete Straßenabläufe gesammelt. Im Ergebnis des Baugrundgutachtens wurde u.a. festgestellt, dass der anstehende Boden eine schlechte Versickerungsfähigkeit hat. Daher ist eine Zwangsentwässerung für das anfallende Nie-
derschlagswasser erforderlich. Nur für den Bereich von Einmündung Neuhäuser Straße bis zum Hochpunkt bei 80 m wird das Niederschlagswasser in unter der Fahrbahn liegende Kiesrigolen abgeleitet. Die Rigolen sind in regelmäßigen Abständen angeordnet und entsprechend des anfallenden Regenwassers dimensioniert. Für den Abschnitt zwischen 80 m bis 541 m (Bauende Deichstraße) wird das Oberflächenwasser in einen teilweise neu zu bauenden bzw. zu sanierenden Regenwasserkanal abgeleitet. Der Fahrbahnoberbau wurde anhand des vorliegenden Baugrundgutachtens sowie gemäß dem geltenden Regelwerk, der RStO 12, ermittelt. Die ermittelte Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus beträgt. 47 cm. Die 4,75 m breite Fahrbahn wird als Mischverkehrsfläche angeordnet. Als Oberflächenbefestigung ist Betonsteinpflaster geplant. Es münden drei Straßen in die Hasenkampstraße. Zwei Straßen werden nur im Bereich der Einmündung befestigt bzw. angepasst. Die Entwässerung erfolgt über im Seitenbereich befindliche Mulden. Das Muldenvolumen ist der nicht versickerungsfähigen Fläche entsprechend dimensioniert.
Die Zufahrt zum Wohngebiet Am Hasenkamp, bei Hausnummer 24, wird entsiegelt und für den motorisierten Verkehr gesperrt.
Erfahrungsgemäß sind bei Straßenbaumaßnahmen Beeinträchtigungen aus der Natur der Sache heraus nicht auszuschließen. Es wird versucht, die Sperrungen auf ein Minimum zu reduzieren. Wir bitten um Verständnis, dass aus technischer und technologischer Sicht keine dauerhafte bzw. vollumfängliche Erreichbarkeit einzelner Grundstücke gewährleistet werden kann.
Für die Teileinrichtungen Oberflächenentwässerung und Fahrbahn werden die Anlieger, deren Grundstücke durch die bauliche Maßnahme einen wirtschaftlichen Vorteil erhalten, gemäß § 8 KAG i. V. mit der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Kloster Lehnin vom 09.11.2004, zuletzt geändert am 01.11.2011, zu einem Beitrag herangezogen. Die Hasenkampstraße hat die Klassifizierung einer Anliegerstraße, lt. Satzung tragen die Anlieger 70% der umlagefähigen Kosten.
vorgesehenes Bauende September 2016
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