Kleinteilige touristische Maßnahmen – Förderprogramm des Landkreises wieder geöffnet
Ab sofort können bis zum 10. April 2015 wieder Anträge zur Förderung von kleinteiligen touristischen Maßnahmen eingereicht werden. Nachdem im Rahmen des Programms 2009-2014 bereits 282 neue Betten geschaffen wurden, liegt der Schwerpunkt 2015 auf der Qualitätsverbesserung. Die Neuschaffung von Betten ist nicht mehr förderfähig. Besonders orientiert die Wirtschaftsförderung des Landkreises in Absprache mit den Tourismusverbänden Fläming und Havelland auf Maßnahmen zum Abbau von Barrieren, zum Ausrichten des Angebotes auf bestimmte Zielgruppen, wie z.B. Radfahrer, Wanderer, Reiter, Familien sowie zum Erreichen von Qualitätssiegeln, wie z.B. Qualitätsgastgeber „Wanderbares Deutschland“. Die maximale Fördersumme pro Antrag beträgt 5.000 EUR bei einem Fördersatz von 50%. Der vorläufige Antragsschluss ist der 10.04.2015.
Bedingung für die Förderung von Unterkünften ist die Klassifizierung durch die regionalen Tourismusvereine bzw.- verbände nach Fertigstellung des Projektes. Die Antragsteller sind gut beraten, wenn sie sich bereits während der Kostenplanung mit den Tourismusexperten in Verbindung zu setzen, um die Hinweise für die entsprechende Qualität in die Investitionsentscheidungen einfließen lassen zu können. Die Beratung zum Förderprogramm und Bearbeitung der Anträge erfolgt im Auftrag des Landkreises durch die LAG Fläming- Havel, Uta Hohlfeld, Tel. 033849 9019 48, Mail: ktm@flaeming-havel.de
Die Unterlagen für die Antragstellung sowie weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.potsdam-mittelmark.de ‚Wirtschaft‘ ‚Arbeit/Wirtschaftsfördg/Förderprogramm/Tourismusfördg‘
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