Grünabfälle im Wald verboten
Viele Gartenbesitzer nehmen an, Pflanzenabfälle seien „nur Natur“, sie würden „doch sowieso verrotten“ und meinen deshalb, Gartenabfälle könnten im Wald entsorgt werden.
Dies ist ein für den Wald folgenschwerer Irrtum.
Der Wald ist eine genau aufeinander abgestimmte Lebensgemeinschaft. Durch die Verrottung von Gartenabfällen wird die Nährstoffzusammensetzung empfindlich gestört.
Wo Grünabfälle entsorgt wurden, sieht man nach kurzer Zeit oft nur noch Brennesseln. Der starke Brennesselwuchs ist ein Hinweis auf eine massive Nährstoffanreicherung im Boden. Durch Gartenabfälle gelangt Nitrat in den Waldboden. Das Salz findet sich letztendlich in unserem Grundwasser wieder. Es schadet der Wasserqualität und damit unserer Gesundheit.
Insbesondere bei der Ablagerung von Rasenschnitt sind die Mikroorganismen und Kleinstlebewesen nicht mehr in der Lage, die zusätzliche Biomasse in Humus
umzusetzen. Schimmel-, Gärungs- und Fäulnisprozesse führen zum Absterben der Organismen – der natürliche Nährstoffkreislauf wird unterbrochen.
Wer meint, sein Obstbaumschnitt sei auch nur ein Haufen Zweige, wie sie ohnehin im Wald liegen – auch der irrt. Durch den Gehölzschnitt können Pilzkrankheiten von Gartensträuchern oder Obstbäumen auf Waldbäume übertragen werden.
Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nichteinheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten, die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen. Viele dieser Arten werden als Zierpflanzen für Gärten und Balkone eingeführt und fallen nach kurzer Zeit als Grünabfall an.
Der Wald wird von vielen Menschen als Ort der Erholung und für viele Freizeitaktivitäten genutzt. Durch Abfallhaufen wird das Naturerlebnis geschmälert und die Landschaftsästhetik gestört. Wohl jeder ärgert sich über Abfall- und Müllhaufen – der Wald ist schließlich keine Deponie.
Gartenabfälle im Wald zu entsorgen ist verboten und kann Sie teuer zu stehen kommen! Schützen wir also unseren Wald.
Die Entsorgung von Gartenabfällen im Wald ist illegal. Grünschnitt in der freien Natur ist rechtlich Abfall. Jeder, der seine Gartenabfälle im Wald oder der freien
Landschaft entsorgt, verstößt gleich gegen mehrere Gesetze (Abfallrecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht, Forstrecht). Er begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Das Waldgesetz des Landes Brandenburg sieht für diese Ordnungswidrigkeit oder deren Versuch eine Geldbuße bis 20.000 € vor.
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist keine Alternative.
Es ist grundsätzlich verboten.
Für Gartenabfälle gibt es ausreichend alternative, umweltfreundliche Entsorgungsmöglichkeiten.
Gartenabfälle sind – wie andere Haushaltsabfälle auch – dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Abfallzweckverband) zu überlassen.
Diese halten ausreichende Möglichkeiten der Grünabfallsammlung bereit (Biotonne, Laubsäcke, Wertstoffhöfe).
Sie können also bei Ihrem Landkreis, Kreisfreien Stadt oder Abfallzweckverband nachfragen. Die Adressen erhalten Sie über folgenden Link:
www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.309477.de
Alternativ können Sie natürlich auch die fachgerechte
Kompostierung der Gartenabfälle in Ihrem eigenen Garten durchführen
Herausgeber:
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Zeppelinstraße 136
14471 Potsdam
Im Rahmen eines landesweiten Aktionstages mit dem Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, dem Landesbetrieb Forst Brandenburg, den örtlich regionalen Entsorgern und dem Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft wird die Oberförsterei Lehnin am 17.10.2014 die Beseitigung der Ablagerungen im Wald an der Straße „Zum Trechwitzer Berg“ im OT Trechwitz beginnen. Die anschließende Bepflanzung der Fläche übernimmt der Eigentümer.
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