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Wenn kein Regenschirm mehr hilft…

Die wiederholten starken Regenfälle der vergangenen Tage veranlassen den Wasser- und Abwasserzweckverband Werder-Havelland, über Zuständigkeiten und den Schutz vor Rückstau zu informieren.

Im Verbandsgebiet des WAZV, dazu zählen die Stadt Werder (Havel) mit ihren Ortsteilen, die Gemeinde Groß Kreutz (Havel),  die Gemeinde Kloster Lehnin sowie die Gemeinde Schwielowsee mit dem Ortsteil Ferch ist der WAZV für die Schmutzwasserableitung und die jeweilige Stadt/Gemeinde für die Ableitung des Regenwassers zuständig.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die zuständigen Aufgabenträger voneinander getrennte Leitungen (Trennsystem) zu errichten und zu reinigen, um dafür Sorge zu tragen, dass das Schmutzwasser und das Regenwasser ordnungsgemäß abgeleitet werden.

Die Anlagen des WAZV werden stets ordnungsgemäß betrieben und gereinigt.

Regenwasser darf nicht in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden!

Die Satzungen der Stadt/Gemeinden sehen grundsätzlich vor, dass das Regenwasser, welches auf den Grundstücken anfällt, vollständig auf dem Grundstück zu versickern oder dort zu nutzen ist.

Bei heftigen Regenfällen, wie wir sie in den vergangenen Tagen erleben mussten, gelangt  Regenwasser in den Schmutzwasserkanal. Für die dann anfallenden Wassermengen sind die Schmutzwasseranlagen nicht ausgelegt und müssen es auch nicht sein. Es kommt zu Überlastungen der Anlagen und in deren Folge zu Rückstau in den Schmutzwasserleitungen und Pumpwerken. Im schlimmsten Fall tritt auch das Schmutzwasser aus den Schachtabdeckungen heraus und überspült Flächen oder dringt in Gebäuden ein.

Für den Fall des Rückstaus im Schmutzwasserkanal hat sich jeder Anschlussnehmer gemäß  § 8, Abs. 2 der Satzung zur zentralen Abwasserbeseitigung des WAZV gegen Rückstau des Abwassers aus dem öffentlichen Kanal nach den Vorschriften für den Bau von Abwasseranlagen zu sichern. Dabei wird als Höhe der Rückstauebene die Straßenoberkante über der Anschlussstelle der Anschlussleitung am öffentlichen Abwasserkanal festgesetzt.

Lieber jetzt Vorsorge treffen als sich vom nächsten Regen überraschen zu lassen.

Überprüfen Sie Ihre vorhandene Rückstausicherung, wenn nicht vorhanden, lassen Sie sich bei Notwendigkeit fachgerecht eine einbauen.

Für Hinweise zum Einbau von Rückstausicherungen steht Ihnen unser Abwassermeister, Herr Käbel, gerne zur Verfügung.

Meldungen zu Störungen aufgrund von Regenfällen sind an die zuständigen Havariedienste der Gemeinden bzw. an die Feuerwehren zu richten.
 

gez. Gärtner
Geschäftsführerin

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Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Di, 26. August 2014

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