Vermeidung Kfz-Immission/Steuerung Radverkehr Kaltenhausen OT Lehnin - 2. BA
Baubeschreibung:
Als Einzelmaßnahme aus dem Gesamtkonzept der Lärmaktionsplanung für den OT Lehnin erfolgt vorrangig für die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer der Ausbau des Kirchsteiges und der Straße „Am Kessel" wie folgt.
Erster Abschnitt - Fahrradstraße „Am Kessel"
Der Bereich wird als Fahrradstraße in einer Breite von 3,0 m bis zur Straße Kaltenhausen hergestellt. Die Fahrradstraße wird sowohl von Ver- und Entsorgungsfahrzeugen als auch von dem ansässigen Busbetrieb mit genutzt. Damit das Ein- und Ausfahren der Busse zum Betriebshof gefahrlos und ohne Veränderungen der Oberflächenstruktur der Fahrradstraße erfolgen kann, sind diese Bereiche entsprechend dem Bemessungsfahrzeug aufzuweiten und zu befestigen.
Die Oberflächenentwässerung erfolgt durch die Einrichtung von Versickerungsanlagen / Entwässerungsmulden. Der tieferliegende Fahrbahnrand erhält einen Hochbord (auf Lücke gesetzt)als Wasserführung. Es kann somit die Herstellung eines 0,50 m breiten Banketts, zu Gunsten der Sickermulden, entfallen. Das Befahren des Teilstückes zwischen Regenrückhaltebecken und Kaltenhausen ist aufgrund der Trassenführung im Bereich der beiden größeren Versickerungsmulden nur noch für maximal dreiachsige Ver- und Entsorgungsfahrzeuge möglich und wird entsprechend beschildert. Auf der gesamten Strecke ist keine Straßenbeleuchtung vorhanden, diese wird im Zuge der Baumaßnahme gleichzeitig hergestellt.
Zweiter Abschnitt - Geh- / Radweg Kaltenhausen
Der vorhandene Gehweg wird auf einer Länge von ca. 40 m auf eine Breite von 2,50 m aufgeweitet. An einer Stelle (ca. 2 m Länge)wird eine Einengung auf 2,0 m notwendig, um eine gemauerte Einfriedung zu erhalten. Die Entwässerung dieses Bereiches erfolgt wie seither auch über die Querneigung zur Straße, in der sich ein RW-Kanal befindet.
Dieser Bereich hat bereits eine neue Beleuchtungsanlage. Eine Leuchte befindet sich im direkten Verbreiterungsbereich und ist zu versetzen.
Dritter Abschnitt-Fahrradstraße „Kirchsteig"
Der Bereich wird als Fahrradstraße in einer Breite von 3,0 m bis zur Straße Kaltenhausen hergestellt. Ein Teil der Straße „Kirchsteig" wird von Ver- und Entsorgungsfahrzeugen mit genutzt. Der Bereich zwischen Kirchsteig 6 und Zufahrtsbereich Kaltenhausen 72 wird mit entsprechenden Sperrmitteln (Polier o.ä.) für den motorisierten Durchgangsverkehr gesperrt und als gemeinsamer Geh- / Radweg beschildert.
Auf Grund fehlender Flächen ist für den Kirchsteig die örtliche Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers nur bedingt möglich. So wird es erforderlich, dass in einem Teilbereich das anfallende Regenwasser über Straßenabläufe gefasst und über eine Regenwasserleitung dem Emster-Kanal zugeführt wird. Das in den restlichen Bereichen anfallende Regenwasser kann über das natürliche Gefälle auf gemeindeeigene Grundstücke geleitet und dort zur Versickerung gebracht werden.
Auf der gesamten Strecke ist keine Straßenbeleuchtung vorhanden, diese wird im Zuge der Baumaßnahme gleichzeitig hergestellt.
vorgesehenes Bauende: Mai 2014(abhängig von der Witterung)
Auftraggeber:
Gemeinde Kloster Lehnin
Friedensstraße 3 14797 Kloster Lehnin
Sachbearbeiter: Herr Hoffmann
Tel.: 03382/7307-0 Fax: 03382/730762
E-Mail: kontakt@lehnin.de