Bauabgangsstatistik 2013
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.
Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnungs- und Wohngebäudebestandes für Ihre Gemeinde.
Melden Sie bitte deshalb als Eigentümer
- den Abbruch von Wohngebäuden bis 1000 m3 umbauten Raum,
- den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
- die Nutzungsänderung von Wohnraum
- den Abbruch von Nichtwohngebäuden ab 350 bis 500 m³ umbauten Raum
an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg.
Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei bei Ihrem Amt, Ihrer amtsfreien Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt bereit. Außerdem ist der Erhebungsbogen online abrufbar unter:
www.statistik-bw.de/baut/html/
Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1000 m3 umbauten Raum und der Abbruch von Nichtwohngebäuden über 500 m³ umbautem Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.
Mit freundlichen Grüßen
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Rückmeldungen bitte bis spätestens 28.02.2014 im Rathaus der Gemeinde Kloster
Lehnin, Friedensstraße 3, 14797 Kloster Lehnin, in Zimmer 2.10 bei Frau Hawemann
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