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Aktuelle Hinweise zur Winterwartung vor dem eigenen Grundstück - Durchführungszeitraum

Anlieger haben täglich in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr, samstags bis 8.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr zu beseitigen. Eine Verpflichtung zum Streuen ist nicht gegeben, solange das Streuen wegen anhaltenden starken Schneefalls keine nachhaltige Sicherungswirkung erzielt. Streumaßnahmen sind innerhalb des zuvor genannten Zeitraums zu wiederholen, wenn das Streugut seine Wirkung durch Witterungsverhältnisse verloren hat.

Auch wenn durch ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam die Pflicht zur Straßenreinigung durch Anlieger nach dem Brandenburgischen Straßengesetz zuletzt teilweise in Frage gestellt wurde, gilt auch weiterhin, dass alle Anlieger/innen von öffentlichen Straßen der Reinigungsklasse C aufgrund der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Kloster Lehnin straßenreinigungspflichtig bleiben. Gehwege sind ohnehin von dem Urteil nicht betroffen.  

  

Die Örtliche Ordnungsbehörde

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Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Di, 17. Dezember 2013

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