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Ein Fall für den Schlichter (vergleiche Ausschreibung)

Schiedsverfahren können Konflikte zwischen Nachbarn lösen. Das spart Zeit und Geld.

 

Sommer, Sonne, Grillsaison - da kommt bei den meisten große Freude auf. Bei einigen hingegen kippt die gute Laune schnell in bitterbösen Streit um: Wenn die Nachbarsfamilie etwa im ersten Stock den Holzkohlegrill auf dem Balkon aktiviert und dadurch das halbe Haus einnebelt. Mit einer klaren Aussprache ist die Auseinandersetzung oft noch nicht bereinigt.

Im Gegenteil: Ein Wort gibt das andere, manchmal kochen alte Streitigkeiten wieder hoch, und dann hagelt es schließlich böse Worte. Wenn sich Nachbarn streiten, helfen Schiedspersonen und Schlichter bei der Konfliktlösung. Im Unterschied zur Gerichtsverhandlung wird auf diesem Wege meist der Haussegen bewahrt. Das Verfahren erspart zudem Zeit und Geld, nicht nur den Streithähnen, sondern auch dem Staat. Deshalb ist es in vielen Bundesländern und auch hier in Brandenburg obligatorisch.

 

Es sind oft die Kleinigkeiten, die für großen Ärger sorgen. Sei es der Baum, der über den Gartenzaun ragt oder der Mieter mit der feinen Nase, der sich in seiner Wohnung vom Knoblauchgeruch aus der Küche des Nachbarn gestört fühlt. In solchen Fällen ist der Weg zum Gericht meist nicht der beste. Wenn es zu solchen Streitigkeiten zwischen Nachbarn kommt, versucht der Schlichter, mit beiden Seiten zu einer Lösung zu kommen.

 

Schiedsverfahren obligatorisch

Vor einigen Jahren hat die Bundesregierung ein Gesetz zur Förderung außergerichtlicher Streitbeilegung beschlossen, das den Ländern ein verpflichtendes Schiedsverfahren ermöglicht. Es soll zum Beispiel auf Fälle mit einem Streitwert bis zu 750 Euro und vor allem bei nachbarrechtlichen Fragen angewendet werden.

In Brandenburg und in einigen anderen Bundesländern ist das Schiedsverfahren obligatorisch vorgeschrieben. Erst wenn auf diesem Weg keine Einigkeit erzielt wurde, kann ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden.

Solch ein Schiedsverfahren empfiehlt sich gerade beim Streit mit Nachbarn. Nach einer Gerichtsverhandlung gibt es in der Regel einen Sieger und einen Verlierer. Ein einvernehmliches Miteinander in der Nachbarschaft wird es deshalb aber kaum geben.

 

Ohne Gesichtsverlust

Beim Schiedsverfahren, auch Schlichtung genannt, sind die Betroffenen selbst gefordert: Man setzt sich gemeinsam an einen Tisch und versucht, eine Lösung zu finden - ohne Gesichtsverlust für eine der beteiligten Parteien. In etwa der Hälfte der Fälle gelingt dies.

 

Eine außergerichtliche Streitbeilegung kann den Konfliktparteien helfen, Geld zu sparen. Schiedsverfahren sind vergleichsweise günstig. In Brandenburg liegen die Gebühren für eine Schiedsverhandlung zwischen 10 und 20 Euro, je nachdem, ob ein Vergleich erzielt wird oder nicht. Diese Gebühr kann von der Schiedsperson unter besonderen Umständen auf bis auf 40 Euro erhöht werden. Außerdem können noch Auslagen (etwa Portokosten) der Schiedsperson anfallen, so dass ein „normales“ Schiedsverfahren in der Regel so um die 35 € liegt.

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Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Di, 17. Dezember 2013

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