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Beseitigung von Hundekot

Noch immer ist festzustellen, dass einige Hundehalter nicht gewillt sind, die Hinterlassenschaften ihres Hundes zu beseitigen. Seitens der  Gemeindeverwaltung und vieler Bürger stößt dieses Verhalten auf absolutes Unverständnis. Es stellt sich die Frage, inwieweit es den Hundehaltern egal ist, dass Kinder auf Wiesen nicht mehr spielen können, ohne auf Hundehaufen zu treffen. Wege und Plätze verdrecken und Dritte müssen diesen Dreck entfernen. Daher nochmals der Hinweis: Die Nichtentfernung des Hundekots durch den Hundehalter stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Rechtliche Grundlage bildet die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und  Ordnung in der Gemeinde Kloster Lehnin. Die Gemeindeverwaltung –Ordnungsamt- bittet daher alle Bürger, diese Festlegungen zu beachten, um zur Erhaltung der Sauberkeit in der Gemeinde beizutragen sowie Beeinträchtigungen der Anwohner ,  Gäste und vor allem der Kinder zu vermeiden.   Zudem nimmt das Ordnungsamt der Gemeinde Kloster Lehnin Anzeigen von Bürgern bezüglich festgestellter Ordnungswidrigkeiten entgegen.  In der Anzeige müssen Datum, Ort, Verursacher  und der Tatbestand enthalten sein, um ein Verfahren eröffnen zu können. 

Bei dieser Gelegenheit wird darauf hingewiesen, dass der Aufenthalt von Hunden an Badestränden untersagt ist.

 

-Gemeindeverwaltung Kloster Lehnin

-Ordnungsamt-

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Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Di, 23. Juli 2013

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