Personalausweise/Reisepässe noch gültig ?
Ich bitte alle Bürger, ihre Personalausweise und Reisepässe auf ihre Gültigkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls neu zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich ist. Gedruckt werden die regulären Dokumente in der Bundesdruckerei in Berlin. Die Fertigung dieser ab Antragstellung beträgt in der Regel 2 – 3 Wochen (ausgenommen vorläufige Dokumente oder Expresspässe).
Gemeinde Kloster Lehnin, Friedensstr. 3, Rathaus, Einwohnermeldeamt, Zimmer 1.09 –
Tel. 03382/730722
Hinweise zu den Dokumenten:
1. Personalausweis
Wer muss einen Personalausweis besitzen?
– alle Personen, ab dem 16. Lebensjahr; (Pflicht entfällt,
wenn ein gültiger Reisepass vorhanden ist)
Wie hoch ist die Gebühr?
– bei 6-jähriger Laufzeit (Personen unter 24 Jahre) - 22,80 €
– bei 10-jähriger Laufzeit (Personen ab 24 Jahre) - 28,80 €
– vorläufiger Ausweis - (wird sofort ausgestellt; drei Monate
gültig) - 10,00 €
Was ist mitzubringen?
– zur Erstbeantragung: Geburtsurkunde sowie ein aktuelles
biometrisches Lichtbild; Ausweisgebühr in bar
− Folgeantrag: Personalausweis oder Reisepass und ein
aktuelles biometrisches Lichtbild; Ausweisgebühr in bar
2. Reisepass
Wie hoch ist die Gebühr?
– bei 6-jähriger Laufzeit (Personen unter 24 Jahre) 37,50 €
– Express-Reisepass (innerhalb 3 Werktagen) – 69,50 €
– Reisepass mit 48 Seiten (Vielreisende) - 59,50 €
– Express Reisepass mit 48 Seiten (innerhalb 3 Werktage)
91,50 €
− bei 10-jähriger Laufzeit (Personen ab 24 Jahre) 59,00 €
– Express-Reisepass (innerhalb 3 Werktagen) – 91,00 €
– Reisepass mit 48 Seiten (Vielreisende) 81,00 €
– Express Reisepass mit 48 Seiten (innerhalb 3 Werktage)
113,00 €
– vorläufiger Reisepass – (nur in Ausnahmefällen möglich) –
26,00 €
Was ist mitzubringen?
– biometrisches Passbild
− Personalausweis oder Reisepass oder Geburtsurkunde
– Reisepassgebühr in bar
3. Kinderreisepässe (früher: Kinderausweise)
Wer ist Antragsteller?
– die Eltern bzw. die Sorgeberechtigten
Wie lange ist er gültig?
– höchstens 6 Jahre, nur bis zum 12. Lebensjahr gültig
Wie hoch ist die Gebühr?
– Gebühr beträgt 13,00 €
Worauf muss man achten?
– ab 10 Jahren muss das Kind den Antrag selbst unterzeichnen (Vor- und Familienname oder nur Familienname)
Was ist mitzubringen?
– Geburtsurkunde sowie ein biometrisches Passbild des Kindes
– das Kind selbst, zur Prüfung der Größe und der Augenfarbe
− Personalausweis des sorgeberechtigten Antragstellers
− schriftliche Zustimmung der Eltern/ der Sorgeberechtigten, der nicht bei der Beantragung persönlich dabei ist
gez. Kreykenbohm
Bürgermeister
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Mehr über
Weitere Meldungen
Winterfestmachung bei den Ruderern am 16.11.2024
Sa, 16. November 2024
Eröffnung der 55. Session des LCV
Fr, 15. November 2024