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KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ im Rahmen des CO²-Gebäudesanierungs-programms des Bundes

Die Bundesregierung unterstützt Bauherren und Eigentümer, ihre Gebäude energieeffizient zu sanieren, um den CO²-Ausstoß zu verringern und Energie einzusparen. Haus- und Wohnungseigentümer werden über die KfW durch das Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ mit zinsgünstigen Krediten bzw. Zuschüssen bei der Finanzierung ihrer Sanierungsmaßnahmen unterstützt. Für die Jahre 2012 bis 2014 stehen daher zur Finanzierung der im Rahmen des CO²-Gebäudesanierungsprogramms aufgelegten Programme Finanzierungsmittel aus dem Energie- und Klimafonds zur Verfügung.

 

Eigentümer eines selbstgenutzten oder vermieteten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung in einer Wohneigentumsgemeinschaft können für die energetische Sanierung einen Zuschuss aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ (KfW-Programm-Nummer 430) in Anspruch nehmen. Ein Zuschuss kann für umfassende Sanierungen (KfW Effizienzhaus) wie auch für energieeffiziente Einzelmaßnahmen gewährt werden. Die Einzelmaßnahmen umfassen

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen
  • Wärmedämmung von Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen

 

Der Zuschuss beträgt bei Einzelmaßnahmen 10% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000,00 EURO pro Wohneinheit.

 

Sämtliche Informationen zur Zuschussgewährung sind auf der Internetseite der KfW (www.kfw.de.) abrufbar. Des Weiteren hat die KfW eine kostenlose Servicenummer 0800/5399002 eingerichtet, in der die Ansprechpartner von Montag bis Freitag von 08:00 – 17:30 Uhr erreichbar sind.

 

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens direkt bei der KfW einzureichen. Das Onlineformular ist im Internet unter hhtp://zuschussantrag.kfw.de vollständig auszufüllen und mit Originalunterschrift und den erforderlichen Anlagen einzureichen. Fristen für die Antragstellung gibt es nicht.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kloster Lehnin
Do, 07. Februar 2013

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