Illegale und wilde Ablagerungen von im Haushalt angefallenem Abfall und Gewerbemüll/ Sperrmüll
Die Örtliche Ordnungsbehörde stellt regelmäßig fest, dass einzelne unverbesserliche Bürgerinnen und Bürger unerlaubterweise im Haushalt angefallenen Abfall (z. B. auch Gelbe Säcke) in Wald und Flur ablagern. Auch an Containerplätzen werden zunehmend gelbe und blaue Säcke, Pappe und Papier nicht ordnungsgemäß in den entsprechenden Container gebracht. Daneben kommt es häufig vor, dass Abfallbehälter an Badestellen oder Rastplätzen für die Entsorgung von Hausmüll (auch von Windeln) nicht zweckentsprechend verwendet werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Abfall und Gewerbemüll nicht in Abfallbehälter (Papierkörbe, etc.) gefüllt werden darf, die auf Verkehrsflächen oder in gemeindlichen Anlagen aufgestellt sind. Sammelbehälter für Altglas, Altpapier usw. dürfen nur mit dem Sammelzweck entsprechenden Materialien gefüllt werden. Die ausgewiesenen Einfüllzeiten sind dabei aus Gründen des Lärmschutzes einzuhalten. Abfallbehälter sowie Sammelbehälter zur Rückgewinnung von Rohstoffen dürfen nicht durchsucht werden, Gegenstände daraus nicht entnommen oder verstreut werden. Dasselbe gilt auch für Sperrmüll und sonstiges Sammelgut, soweit diese Gegenstände zum Abholen bereitgestellt wurden. Verboten ist auch, Abfälle und Gegenstände für die Rohstoffwiederverwertung auf oder neben dafür bestimmte Behälter, auch Altkleidercontainer, zu stellen. Altmaterial, das eingesammelt werden soll, darf frühestens am Vorabend des vom Entsorgungsbetrieb festgesetzten Termins ordnungsgemäß bereitgestellt werden. Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen stellen eine Ordnungswidrigkeit nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Kloster Lehnin dar und können mit einer Geldbuße von 5,00 EUR – 1.000,00 EUR geahndet werden.
Die ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung von Abfällen ist in unser aller Interesse. Es existieren ausreichend Möglichkeiten, jeglichen Abfall, Müll und auch Elektrogeräte oder Baustoffe u.a. kostenlos und/ oder teilweise gegen ein geringes Entgelt in öffentlichen Annahmestellen (z.B. den Wertstoffhöfen der Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark, Schadstoffmobil) zu entsorgen. Das Gros wird sogar vor der Haustür abgeholt.
Die Örtliche Ordnungsbehörde
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